WEVG warnt vor Haustürgeschäften
Kunden und Kundinnen melden dubiose Anfragen bei Salzgitters Energieversorger

Salzgitter. Die WEVG warnt vor Drückerkolonnen und falschen Mitarbeitenden an der Haustür. Jedenfalls liegen dem Energieversorger mehrere aktuelle Meldungen vor, dass sich Unbekannte als Mitarbeitende der WEVG ausgegeben haben oder veruschen, als Dienstleister oder Handwerker ds Vertrauen der Menschen zu erschleichen.

So meldeten sich am Montag vergangener Woche gleich fünf Kundinnen und Kunden in der WEVG-Geschäftsstelle in Salzgitter-Bad, die von entsprechenden Vorfällen berichteten. Bereits in den Tagen zuvor waren mehrere ähnliche Hinweise eingegangen. Die Vorgehensweisen sind unterschiedlich: Teilweise geben sie sich als angebliche Kooperationspartner der WEVG aus und werben für neue Strom- oder Gastarife mit vermeintlichen Preisvorteilen. Dabei versuchen sie häufig, Einsicht in Jahresabrechnungen zu erhalten oder persönliche Daten sowie Zählernummern zu erfassen.

In anderen Fällen treten die Personen als Mitarbeitende von Versorgungsunternehmen oder Handwerker auf und versuchen, sich unter einem Vorwand Zutritt zu Wohnungen oder Häusern zu verschaffen. Die Zahl der Meldungen zeige, dass die Personen derzeit wieder verstärkt im Stadtgebiet unterwegs seien, sagt WEVG-Bereichsleiter Matthias Giffhorn. „Es handelt sich dabei weder um Mitarbeitende der WEVG noch um Unternehmen, die in unserem Auftrag Verträge vermitteln. Wir raten dringend dazu, keine persönlichen Daten, Vertragsunterlagen oder Abrechnungen herauszugeben und sich nicht unter Druck setzen zu lassen.“

Mitarbeitende der WEVG sowie von der WEVG beauftragte Dienstleister könnten sich jederzeit eindeutig ausweisen, teilt das Unternehmen mit. Notwendige Termine werden in der Regel vorab angekündigt. In seltenen Fällen können Mitarbeitende oder Dienstleister auch unangekündigt unterwegs sein, etwa im Rahmen technischer Prüfungen oder betrieblicher Aufgaben. Sie führen jedoch stets einen Dienstausweis mit sich und können den Grund ihres Besuchs nachvollziehbar erläutern.

Wer bereits einen Vertrag an der Haustür unterschrieben hat, sollte die Vertragsunterlagen sorgfältig prüfen und schnell handeln. „Haustürgeschäfte unterliegen in der Regel einem gesetzlichen Widerrufsrecht von 14 Tagen“, erklärt Matthias Giffhorn. „Wichtig ist, alle Unterlagen aufzubewahren und sich zeitnah beraten zu lassen.“ Wem etwas verdächtig erscheint, sollte im Zweifel die Polizei informieren oder sich direkt an die WEVG wenden.

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