Wie viele sogenannte Schottergärten es im Stadtgebiet gibt, wissen die Fachleute im Rathaus nicht, so Stadtsprecherin Rebecca Koch auf Nachfrage. Das Stadtgebiet sei bisher nicht kartiert. Nur eines ist klar: Kein Schottergarten wäre genehmigt. Denn: „Grundsätzlich müssen Garten- und Freiflächenanlagen nicht genehmigt werden. Sie sind nicht Bestandteil von Bauantragsunterlagen.“ Das ist jedoch kein Freibrief, denn wer einen Schottergarten anlegt, verstoße gegen eine andere Verordnung, nämlich gegen Paragraf 9, Absatz 2 der Niedersächsischen Bauordnung. Da heißt es: „Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.“
Und das hat Konsequenzen, wenn Mitarbeitende der Bauordnung bei Kontrollen auf sogenannte Schottergärten stoßen. Die Grundstückseigentümer bekommen dann laut Koch nämlich Post aus dem Rathaus, die Schottergärten zurückzubauen. Kommen sie dem nicht nach, drohen laut Koch Bußgeld oder Zwangsmaßnahmen. „Die Stadt Gifhorn sieht dies jedoch nur als äußerstes Mittel und sucht zunächst immer das persönliche Gespräch, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.“
In den vergangenen beiden Jahren gab es laut Koch keinerlei Briefe solcher Art an Grundstückseigentümer, die sich auf die Niedersächsische Bauordnung bezogen hätten. Denn aus dieser bisherigen Verordnung des Landes leitete sich aus Sicht der Stadt Gifhorn „bisher nicht in ausreichender Weise eine Definition ab, ab welchem Anteil an Schottermaterial keine erlaubte Grünfläche mehr vorhanden ist, so dass Verstöße im Stadtgebiet rechtswirksam hätten umgesetzt werden können“, erklärt Koch. Das Urteil aus Lüneburg gebe in dieser Hinsicht nun einen deutlicheren Handlungsrahmen vor.
Entsprechend zieht die Stadt nun die Zügel an. Bisher sei die Bauaufsichtsbehörde bei einer offensichtlichen Überschreitung der zulässigen Versiegelung tätig geworden, so Koch weiter. In neuen Baugebieten, zum Beispiel Lehmweg Süd und Silbereiche Süd, nehme die Bauaufsicht jetzt vermehrt Kontrollen vor, um Verstöße frühzeitig zu entdecken. Und sie wird es von sich aus künftig von vorneherein deutlicher kommunizieren: „Um der häufig praktizierten Gartengestaltung mit Schotter und Kies vorzubeugen werden auch wir in den neuen Bebauungsplänen sogenannte Schottergärten ausschließen.“