Um Landkreisweit einheitlich vorzugehen, habe man „intensive Gespräche mit dem Landkreis“ geführt – aber kein Ergebnis erzielt. Das ist nun der Gifhorner Weg: „Die Verwaltung schlägt vor, die Ausgleichszahlung je zur Hälfte für die Energiekosten und für die gestiegenen Lebensmittelkosten zu verwenden.“ Eine Weiterleitung des Energiekostenanteils an die Betreiber der Kindertagesstätten und Schulen sei nicht erforderlich, da sich die Gebäude entweder im Eigentum der Stadt Gifhorn befinden oder die Energiekosten vollständig bezuschusst werden.
Um die Preisstabilität des Mittagessens bis zu einem Jahr zu gewährleisten, soll mit den jeweiligen Caterern der Kindertagesstätten und Schulen eine Vereinbarung erzielt werden, in der ein Zuschuss pro Kind gewährt wird. Für die Verwaltung kommt folgende Variante nicht in Frage: „Eine direkte Auszahlung an die Eltern scheidet aufgrund des enormen Verwaltungsaufwandes aus.“
Der einmalige Zuschuss zu den Mehrausgaben für Energie- und Verpflegungskosten beträgt bei den Kitas 250.000 Euro, was einem Pro-Kopf-Betrag von knapp 130 Euro entspricht. Diese 130 Euro pro Kind werden halbiert in Mittagessen und Energiekosten. Da jedoch nicht alle Kinder am Mittagessen in den Kindertagesstätten teilnehmen, soll den Caterern ein Zuschuss in Höhe von knapp 115.000 Euro gewährt werden.Bei den Schulen ist folgendes Vorgehen geplant: Die Gesamtsumme in Höhe von 382.000 Euro bedeutet einen Pro-Kopf-Zuschuss von knapp 130 Euro. Wie bei den Kitas auch wird der Zuschuss in Energiekosten und Mittagessen geteilt. Da aufgrund des Konzepts der offenen Ganztagsschulen nicht alle Kinder am Mittagessen in den Schulen teilnehmen, werde den Caterern ein Zuschuss in Höhe von etwas über 48.000 Euro gewährt.
Der Gesamtbetrag des Zuschusses für die Caterer beträgt demnach insgesamt 163.000 Euro. Nun ist die Politik am Zug, ob dieser Vorschlag der Verwaltung so Realität wird.