Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hildesheim soll die 46-jährige Angeklagte im Juli 2017 im Rahmen eines Streits mit ihrem damaligen Lebensgefährten in Wut geraten sein und zunächst eine volle Bierflasche nach ihm geworfen haben. Anschließend soll die stark alkoholisierte Angeklagte ihn mit der flachen Hand geschlagen haben. Doch es sollte noch heftiger kommen.
Als sich der damalige Lebensgefährte gewehrt habe, soll die Angeklagte ein offen im Wohnzimmer liegendes Messer ergriffen haben, so die Staatsanwaltschaft weiter. Sodann soll sie mehrfach auf ihren damaligen Lebensgefährten in Richtung Oberkörper eingestochen haben. Teilweise habe dieser die Stiche abwehren können. Durch die Stiche soll die Angeklagte tödliche Verletzungen in Kauf genommen haben. Durch einen dieser Stiche soll der damalige Lebensgefährte eine klaffende Schnittwunde am Unterarm erlitten haben. Als die Nachbarn aufgrund des entstandenen Lärms an der Wohnungstür geklopft hätten, habe der damalige Lebensgefährte die kurzfristige Ablenkung der Angeklagten nutzen können, um die Wohnung zu verlassen.
Insgesamt sechs Verhandlungstage hat die Schwurgerichtskammer für den Prozess angesetzt. Das Urteil soll demnach spätestens am Nikolaustag fallen.