Wer hat das beste Konzept? Die Stadt Gifhorn sucht einen Käufer für ihr 1.307 Quadratmeter großes Grundstück Braunschweiger Straße 25. Das Areal befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft von Büros, Dienstleistern, Praxen, dem famila-Fachmarktzentrum und Media Markt. Aufgrund der zentralen Lage favorisiert die Stadt bei der Neubebauung eine Mischung aus Wohnnutzung wie geförderter Wohnraum, Mikroappartements als Azubi-Wohnungen, betreutes Wohnen, Boardinghouse und eine gewerbliche Nutzung mit Ingenieurbüros, Arztpraxen oder sonstigen Dienstleistern.
Der potenzielle Investor kann das voll erschlossene Grundstück mit vier Vollgeschossen (maximale Höhe 18,5 Meter) bebauen. Das Grundstück soll in Form einer Konzeptvergabe veräußert werden: Das bedeutet, dass Interessenten neben dem Kaufpreisangebot auch ein Nutzungs- und Gestaltungskonzept einreichen müssen. Die Höhe des angebotenen Kaufpreises sowie das Nutzungs- und Gestaltungskonzept werden zu gleichen Anteilen bewertet.
Im Rahmen der Konzeptbewertung finden auch die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen Berücksichtigung. Eine interne Kommission bewertet die eingereichten Konzepte, der Rat erteilt dann den Zuschlag. Das Angebot muss mindestens aus einem Kaufpreisangebot (in Euro) sowie einem anschaulichen Konzept über Art und Umfang der geplanten Bebauung und Nutzung, Übersichtsplan, Aussagen zur Außengestaltung, Stellplätzen, etc. bestehen. Der Bodenrichtwert beträgt nach Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses 200 Euro pro Quadratmeter (Stichtag 1. Januar). Das entspricht einem Grundstückswert von 261.400 Euro. Die Angebote müssen spätestens bis zum 23. November um 10 Uhr in einem geschlossenen Umschlag mit Absender und der Anschrift „Gebot Grundstücksausschreibung Braunschweiger Straße 25 – nicht öffnen“ bei der Stadt Gifhorn, Fachbereich Bauverwaltung, Marktplatz 1, 38524 Gifhorn eingegangen sein. Konkrete Fragen beantwortet Petra Willuhn unter Tel. (0 53 71) 88 187.
Es ist nicht die erste Ausschreibung für dieses Grundstück. Bei der ersten Konzept-Ausschreibung waren vier Angebote abgegeben worden. Der Erstplatzierte nahm nach Zuschlagserteilung jedoch von seinem Angebot Abstand, „weil sich sein Vorhaben wegen der zwischenzeitlich gestiegenen Baupreise für ihn nicht mehr wirtschaftlich darstellen ließ“, wie es in der Beschlussvorlage zur jüngsten Fachausschuss-Sitzung im September hieß. Rechtlich sei der Rücktritt nicht zu beanstanden gewesen.