Genau deshalb machte der Verkehrsgerichtstag in Goslar nun den Vorstoß in punkto strafbare Rauschfahrt. Bei Alkohol am Steuer kann eine Straftat bereits ab 0,3 Promille vorliegen, etwa wenn es zu einem Unfall kommt oder der Fahrer Ausfallerscheinungen hat. Die Regelung solle für alle Fahrzeuge also auch Fahrräder oder Roller gelten. Voraussetzung einer solchen Bestrafung soll sein, dass der Fahrer in den vergangenen fünf Jahren bereits wegen einer ähnlichen Tat verurteilt wurde. Gerichte sollen über den Entzug des Fahrzeugs entscheiden.
Als ein deutliches Signal für mehr Verkehrssicherheit auf den Straßen bewertet der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) die Empfehlung des in Goslar tagenden Verkehrsgerichtstages. In 2022 sei die Zahl der Unfälle unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen um fast 20 Prozent gestiegen. Und: In einigen europäischen Ländern gebe die Rechtslage schon solch eine Entscheidung her. Bei Wiederholungstätern oder schwerwiegenden Verstößen müsse das Strafrecht verschärft werden.
In unserer Wochenumfrage wollen wir wissen, wie Sie zu der Ahndung von Verkehrssündern stehen. Machen Sie mit und gewinnen Sie einen 50-Euro-Gutschein von Expert.
In der vergangenen Woche wollten wir Ihre Meinung zum Thema Bahnstreik wissen. In Gifhorn fanden es 26,7 Prozent der Teilnehmenden okay, dass gestreikt wird, weil es zuvor angekündigt war. 22,8 Prozent der Abstimmenden war der Bahnstreik egal, weil sie ohnehin nicht den Zug als Verkehrsmittel nutzen. Und 50,5 Prozent fanden den Bahnstreik ärgerlich, weil er in der Folge Unbeteiligte treffen würde.
Direktzur Umfrage: Einfach den QR-Code mit dem Handy scannen.