Nach dem Termin erstellt der Arzt oder die Ärztin das E-Rezept. Dieses ist rein digital und wird auf einem geschützten, zentralen Server abgelegt. Die Patienten erhalten anders als bisher kein Rezept aus Papier. Stattdessen wird ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu einem Schlüssel, mit dem jede Apotheke das Originalrezept auf dem Server abrufen und bearbeiten kann. Die eGK wird einfach in das Kartenlesegerät der Apotheke eingesteckt. Eine PIN ist nicht erforderlich. Versicherte können das E-Rezept auch mit der E-Rezept-App der Gematik einlösen. Dazu muss die entsprechende App auf dem Smartphone aufgerufen und anschließend die Verschreibung ausgewählt werden. Der QR-Code erscheint und kann dann in der Apotheke eingescannt werden.
Die offizielle, werbefreie E-Rezept-App der Gematik ist kostenlos in allen gängigen App-Stores erhältlich. Zur Freischaltung benötigen Versicherte ein modernes Smartphone und ihre eGK, die beide eine Near-Field-Communication(NFC)-Funktion besitzen, sowie die persönliche PIN. Diese kann bei der Krankenkasse beantragt werden. Alternativ können Patienten die E-Rezept-App mit der App ihrer jeweiligen Krankenkasse freischalten.
Nachdem der Arzt oder die Ärztin das E-Rezept ausgestellt hat, muss es freigegeben werden. Daher kann es in manchen Fällen dazu kommen, dass ein E-Rezept in der Apotheke noch nicht abrufbar ist, wenn die Patienten direkt von der Arztpraxis dorthin gehen. Um sicher zu gehen, dass die Medikamente in der Apotheke vorrätig sind beziehungsweise bereitgestellt werden, können Versicherte ihr E-Rezept vorab mit der E-Rezept-App der Gematik an die Apotheke ihrer Wahl übersenden. Zudem enthält die App einen Apothekenfinder, der die aktuellen Öffnungszeiten anzeigt.
Patienten, die keine Apotheke vor Ort haben oder aufgrund einer akuten Erkrankung oder altersbedingt nicht mobil sind, können ihre verschriebenen Medikamente von Verwandten und Bekannten abholen lassen. Voraussetzung ist, dass diese Personen den benötigten Schlüssel, also die eGK, vorlegen. Die E-Rezept-App der Gematik bietet eine Familienfunktion, mit der andere Versicherte die Verschreibungen von Angehörigen oder Nachbarn auf deren Wunsch hin und nach Freischaltung einsehen sowie einlösen können. Auch die Rezepte eigener minderjähriger Kinder können mit der Familienfunktion verwaltet werden.
Dank des E-Rezepts müssen Patienten nicht mehr persönlich weit entfernte Arztpraxen aufsuchen, wenn sie ein Folgerezept benötigen. Dies gilt sowohl für Haus- als auch für Fachärzte. Alle Folgerezepte innerhalb eines Quartals können nach telefonischer Bestellung elektronisch ausgestellt und anschließend mit der eGK oder der E-Rezept-App in der Apotheke eingelöst werden. Die Patienten müssen lediglich weiterhin einmal pro Quartal in die Praxis kommen, um ihre Karte einlesen zu lassen.
Das E-Rezept sorgt für höhere Arzneimittelsicherheit und zukünftig einfachere, effizientere Abläufe in der Apotheke. Die Apothekerinnen und Apotheker müssen die Rezepte nicht mehr von Hand einscannen und prüfen. Die Verordnung wird direkt an das Warenwirtschaftssystem übermittelt und die Abrechnung erfolgt digital. Ist eines von mehreren verschriebenen Medikamenten nicht lieferbar, kann die Apotheke die verfügbaren Arzneimittel ausgeben und im System hinterlegen, dass eines noch fehlt. Anschließend haben die Patienten die Möglichkeit, in einer anderen Apotheke nach dem fehlenden Arzneimittel zu fragen, ohne dass sie wie früher ein neues Papierrezept aus der Arztpraxis benötigen. Die bereits abgegebenen Arzneimittel werden direkt elektronisch erfasst.
Alle E-Rezepte sind stets vor unbefugtem Zugriff geschützt. Hierzu werden sie auf einem sicheren Server gespeichert, der in Deutschland liegt. Ärzte und Apotheker benötigen spezielle Hardware sowie elektronische Ausweise, um auf den Server zuzugreifen. Apotheker können ein E-Rezept nur abrufen, wenn sie von den Patienten oder deren Vertrauenspersonen den Schlüssel erhalten. Wenn Versicherte ihre Krankenkasse wechseln, werden die geänderten Daten beim Einlesen des E-Rezeptes automatisch aktualisiert, sodass auch die Apotheke die aktuellen Daten sofort erfassen kann.
Patientinnen und Patienten, die ihre Verschreibung weiterhin lieber auf Papier erhalten möchten, haben einen Anspruch darauf, in der Arztpraxis einen Papierausdruck zu erhalten. Der Ausdruck enthält den Rezeptcode und kann in der Apotheke der Wahl eingelöst werden. Neben dem Code befinden sich für die Patienten sichtbar die Angaben zu den Medikamenten und gegebenenfalls Hinweise zur Einnahme.