Das Vorhaben soll ab 2025 umgesetzt werden. Dies sei eine Frage von Wertschätzung und Gerechtigkeit, betont Kirsikka Lansmann, Landtagsabgeordnete aus Gifhorn-Nord / Wolfsburg: „Ich habe mich zu diesem Thema in der Vergangenheit mit betroffenen Grundschulleitungen ausgetauscht und mich für ihre absolut nachvollziehbare Forderung eingesetzt. Als Mitglied des Kultusausschusses bin ich natürlich besonders froh, dass sich das nun bezahlt macht und die Besoldung angepasst wird.“ Die Arbeit der Schulleitungen sei wertvoll und unverzichtbar. „Vor allem in unserer ländlich geprägten Region müssen wir darauf achten, dass unsere Schulen attraktiv bleiben. Die Besoldungsanhebung für Schulleitungen kleiner Schulen ist dafür ein weiterer wichtiger Schritt.“
Schulen mit maximal 80 Schülerinnen und Schülern gelten als kleine Schulen. Das trifft im Wahlkreis Gifhorn-Nord / Wolfsburg auf fünf Schulen zu – die Grundschulen in Ehra-Lessien, Sprakensehl, Tülau-Voitze, Radenbeck und in Steinhorst.
Im vergangenen Dezember hatte der Landtag die Anhebung der sogenannten Einstiegsämter für Lehrkräfte mit einer der Lehrbefähigungen für die Lehrämter der Grund-, Haupt- und Realschulen auf A 13 (bisher A12) ab dem Schuljahr 2024/2025 beschlossen. Die Leitungen kleiner Schulen mit einer Schülerzahl von bis zu 80, bei denen es sich in der Mehrzahl um Grundschulen handelt, werden dabei ebenfalls (noch) nach Besoldungsgruppe A 13 besoldet, erhalten aber eine Amtszulage. Diese beträgt derzeit 225,90 Euro. Leitungen von Schulen mit 81 bis 180 Schülerinnen und Schülern werden ab kommendem Schuljahr hingegen bereits nach A 14 besoldet. Im nächsten Schritt soll die Besoldung für Leitungspersonen an kleineren Schulen entsprechend angepasst werden. Auf tarifbeschäftigte Schulleitungen kleiner Schulen wird diese Änderung entsprechend übertragen.