Seine Schilderungen der Beziehung drehten sich rund um Alkoholexzesse – vorrangig um die seiner verstorbenen Partnerin. „Die gute Frau hatte ein Problem, die Realität wahrzunehmen.“ Viele Jahre seien beide ein Paar gewesen. Es sei „immer schwieriger“ geworden. Was er jedoch rigoros abstritt: „Auf keinen Fall habe ich ein Glas nach ihr geworfen.“ Immer wieder beteuerte er, der Vorwurf sei „Blödsinn“ und „das ist niemals passiert“. Aus der Vernehmungsakte ging hingegen hervor, dass das Opfer von mehrfachen Schlägen des Partners gesprochen hatte.
Je mehr er von den Anschuldigungen hörte, desto aufgeregter wurde der Angeklagte. Er sei stets abgehauen, wenn die Lage zu eskalieren gedroht hätte. Tätlich sei er nie geworden. „Ich möchte einfach nur ehrlich sein.“ Eine Polizistin, die damals in der Wohnung beim Einsatz dabei war, schilderte, dass zwar ein Glas auf dem Boden gelegen habe, das mutmaßliche Opfer jedoch „keine sichtbaren Verletzungen“ gehabt habe. Daraufhin stufte das Gericht die Anklage auf einfache Körperverletzung herunter.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft wägte abschließend ab. Eine schwerwiegende Verletzung habe es nicht gegeben, dennoch wollte er dem 44-Jährigen eine Geldbuße in Höhe von 600 Euro wegen des Glaswurfs aufbürden. Dem schloss sich der Richter an. Aufgebracht verließ der Verurteilte den Gerichtssaal und beteuerte dabei, „diese Frau geliebt zu haben“ – dann akzeptiere er eben auch die 600 Euro Geldstrafe.