„Da haben wir etwas ins Rollen gebracht“, ist Christopher Finck, stellvertretender Vorsitzender des Stadtelternrates der Kitas Gifhorn, mehr als erleichtert. Er hatte der Aller-Zeitung darüber berichtet, wie empört er ist, dass an mindestens zwei Orten im Gifhorner Stadtgebiet an Snackautomaten Lachgas zu kaufen ist – und das in direktem Umfeld einer Schule und einer Kita.
Hintergrund: Verborgen in einer bunten Verpackung mit Namen wie Exotic Whip versteckt sich in einer Kartusche ein Stoff namens Distickstoffmonoxid – besser bekannt unter der Bezeichnung Lachgas. Und das hat gerade als Partydroge Hochkonjunktur, sorgt für kurzfristige euphorische Stimmung. Neurologen warnen jedoch vor gesundheitlichen Schäden.
Zu verbieten ist der Verkauf in Snackautomaten nach der aktuellen Regelung nicht. Demnach müssen Automatenbetreiber ein Gewerbe anmelden. Nach Auskunft der Stadt Gifhorn muss das Veterinäramt des Landkreises den Inhalt prüfen. Da die Geräte auf Privatgelände stehen und ein Verkauf der Kartuschen generell nicht verboten ist, sind den hiesigen Behörden die Hände gebunden. Finck findet das sehr unbefriegend. „In anderen Ländern ist Lachgas schon verboten.“ Er spielte den AZ-Bericht überregionalen Medien zu, diverse Radio- und TV-Sender schilderten das Gifhorner Problem.
Inzwischen gibt es auf politischer Ebene schon eine erste Reaktion: Die SPD-Landtagsfraktion möchte sich der Problematik annehmen. Claudia Schüßler, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion: „Die leicht zugängliche Verfügbarkeit von Lachgas stellt eine ernste Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit junger Menschen dar, insbesondere wenn es mit anderen Drogen konsumiert wird. Besonders verwerflich ist, wenn das Design der Verpackungen so gestaltet ist, dass es gezielt Jugendliche ansprechen soll. Es ist alarmierend und unverständlich, dass solche Substanzen so leicht zugänglich sind und direkt vor den Toren von Schulen und Jugendzentren verkauft werden.“
Ulf Prange, SPD-Fraktion: „Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch bei uns der Verkauf von Lachgas strengeren Regularien unterliegt. Im Sinne des Jugendschutzes muss der Bund hier klare Vorschriften wie auch beim Verkauf von Alkohol oder Tabak einführen. Es kann nicht sein, dass eine Droge ohne Altersbeschränkung frei verkauft werden darf.“
Für Christopher Finck ist dieses Statement ein erster Lichtblick: „Mal sehen, was sich da noch bewegt.“