Gegen 6 Uhr am 12. Juni lief die Großaktion im Osten der Stadt an, die wie aus einem „Tatort“ anmutete: Rund 50 Beamte eines Sondereinsatzkommandos mit Sturmhauben rückten in mehreren Polizei-Bussen an und durchsuchten stundenlang mehrere Räumlichkeiten. Dabei kamen auch Hunde zum Einsatz. Die Ermittler haben „Dokumente und digitales Material“ beschlagnahmt, so Svenja Mischel von der Pressestelle des Innenministeriums in Hannover auf Nachfrage zum Sachstand. „Darüber hinaus gab es auch Bargeldfunde, deren Bezüge zur DMG derzeit noch aufgeklärt werden.“
Für erste Erkenntnisse ist es Mischel zufolge noch zu früh. Die Auswertung des Materials – in Braunschweig, Berlin und Gifhorn hatten Beamte Durchsuchungen in insgesamt acht Objekten zeitgleich vorgenommen – laufe noch.
Einer der Adressaten, bei dem die Ermittelnden zu Besuch waren, ist offenbar der Prediger Abul Baraa aus Berlin, der auf seinem Youtube-Kanal in einer ersten Stellungnahme wenige Tage später gegen die Razzia wetterte. Er bezeichnet die Aktion als Unrecht, beklagt eine islamfeindliche Stimmung und behauptet, dass Hetzer gegen den Islam vom Staat bezahlt würden. Die Aktion diene alleine dazu, „Prediger mundtot zu machen, weil sie einen gewaltigen Einfluss auf die muslimische Community haben“. Wirklich in der Hand habe der Staat gegen die DMG nichts, denn: „Wenn sie so kriminell sind, warum hat man sie nicht mitgenommen?“
Mischel bestätigt, dass es keine Festnahmen gab: „Das Vereinsverbot basiert nicht darauf, dass die Zwecke oder Tätigkeiten des Vereins Strafgesetzen zuwiderlaufen.“ Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport habe den Verein in Braunschweig „verboten und aufgelöst, weil sich dieser gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richtet“. Zum jetzigen Stand der Ermittlungen müssen die Mitglieder des Vereins offenbar nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Mischel: „Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich im Nachhinein aufgrund der Auswertung von sichergestellten Beweismitteln strafrechtliche Verdachtsmomente in anderen Kontexten ergeben.“
Das Vereinsverbot untersagt laut Mischel jede Fortführung der Vereinsaktivität durch die bisherigen Mitglieder und jede Aktivität Dritter zugunsten des verbotenen Vereins. Kennzeichen des Vereins dürfen nicht mehr verbreitet oder öffentlich oder in einer Versammlung verwendet werden. Die Gifhorner Beschuldigten hatten in der Vergangenheit unter anderem in der Innenstadt Koran-Infostände betrieben. In Gifhorn fand die Razzia in und an zwei Objekten statt.
„Die Auswertung des beschlagnahmten Materials dauert an“, teilte Mischel weiter mit. „Nach dem Eintritt der Bestandskraft des Verbotes wird das beschlagnahmte Vereinsvermögen eingezogen.“