In Zusammenarbeit mit der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst in Göttingen sowie Kommunen arbeitet Ekarius seit Jahren an seiner Paintball-Methode. Die Entwicklung sei seit 2019 gelaufen, erste Versuche gab es 2022. Die Ergebnisse sind ihm zufolge überzeugend. Er brauche einen Schuss pro Nest, und die Wirkung sei so stark, dass noch im Folgejahr der Befall um 50 bis 60 Prozent reduziert sei. Betroffene Anlieger hätten innerhalb von wenigen Tagen Ruhe. Und das alles, ohne jedwede andere Insekten damit zu schädigen.
Auch kostenmäßig sei die Paintball-Methode ein Treffer: Wo ein Beschuss 20 bis 30 Euro koste, käme das Absaugen auf 200 Euro. Mit dem Beschuss schaffe er 150 Bäume am Tag, mit Absaugen zehn. „Die Ergebnisse sind grandios“, fasst er seine Erfahrungen zusammen.
„Ich kenne keinen Landkreis, der so viel Energie reinsteckt in die EPS-Bekämpfung wie der Landkreis Gifhorn“, sagt der Eichenprozessionsspinner-Fachmann Ekarius. In einem Arbeitskreis hole der Landkreis Bürgermeister und Fachleute an einen Tisch und bespreche jedes Detail und jedes Problem. In einem Punkt kann Ekarius inzwischen nur noch den Kopf schütteln über Entscheidungen im Schloss: Er darf im Kreisgebiet nicht mit seinem Paintball-Gewehr schießen.
Das bestätigt Landkreis-Sprecherin Anja-Carina Riechert auf Nachfrage der AZ: „Bei dem Paintballmarkierer handelt es sich um eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes.“ Ekarius habe keine Erlaubnis, damit zu schießen. Der Fachmann bestätigt, keinen Waffenschein zu besitzen. In anderen Landkreisen brauche er den aber auch nicht, weil er dort Ausnahmegenehmigungen bekomme. Laut Riechert verwehrt die Gifhorner Behörde ihm diese „mangels Vorliegen der Voraussetzungen“.
Einen Waffenschein strebt Ekarius nicht an. Einer seiner Mitarbeiter habe einen, dennoch müsse für jeden Einsatz ein erheblicher bürokratischer Aufwand absolviert werden, der einfach nicht umsetzbar sei. „Das ist typisch Deutschland.“
Laut Riechert ergeben sich die Voraussetzungen „für eine höchstpersönliche Schießerlaubnis“ aus dem Waffengesetz: Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen, die erforderliche Sachkunde nachweisen, ein Bedürfnis nachweisen und bei der Beantragung einer Schießerlaubnis eine Haftpflichtversicherung mit einer Abdeckung in Höhe von einer Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden – nachweisen. „Der bürokratische Aufwand eines schriftlichen Antrags ist entsprechend gering“, sagt Riechert.
Ekarius versucht nun, über das Bundesinnenministerium in Berlin eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken. Bis dahin setzt er im Kreis Gifhorn seine Paintball-Methode mit einem anderen Gerät um: mit einer Hochleistungszwille. Die habe zwar dreimal mehr Abschussenergie als ein Paintball-Gewehr, aber für sie brauche er keinen Waffenschein. Allerdings sei sie weniger treffsicher als das Gewehr. Statt jedem sitzen mit der Zwille nur sechs von zehn Schüssen.