In vielen Fällen ist die Erreichbarkeit nach Feierabend sogar ausdrücklich gewünscht. 20 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Deutschland geben an, dass Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit regelmäßig vom Arbeitgeber erwartet wird. Rund 13 Prozent werden auch tatsächlich häufig kontaktiert.
In Australien gibt es jetzt ein neues Gesetz, dass Millionen Beschäftigten das Recht auf Nichterreichbarkeit garantiert. Sie dürfen sich in ihrer Freizeit weigern, auf Kontaktversuche ihres Arbeitgebers einzugehen. In Deutschland gibt es so ein Gesetz bisher nicht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verweist auf die gesetzliche Ruhezeit, die besagt, dass zwischen zwei Arbeitseinsätzen eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden liegen muss und plant daher keine Einführung eines Rechts auf Nichterreichbarkeit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland seien zudem grundsätzlich nicht verpflichtet, außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit für Arbeitgeber erreichbar zu sein. Etwas anderes gelte laut dem Ministerium nur dann, wenn eine entsprechende Vereinbarung besteht.
Wir würden gerne von Ihnen wissen: Gehen Sie außerhalb der Arbeitszeit ans Telefon, wenn Ihr Chef anruft? Wer an unserer AZ-Umfrage teilnimmt, kann einen 50-Euro-Gutschein von Expert gewinnen.
In der letzten Woche wollten wir von Ihnen wissen, ob Sie sich auf den Herbst freuen:
■ 46,8 Prozent: Ja! Ich bin froh, wenn die Hitze jetzt erstmal vorbei ist.
■ 33,9 Prozent: Nein! Für mich hätte es sommerlich weitergehen können.
■ 17,5 Prozent: Jain! Ich nehme es, wie es kommt.
Direkt zur Umfrage: Einfach den QR-Code mit dem Smartphone scannen.