Dabei ist noch nicht alles in Stein gemeißelt - bis Freitag, 8. November, liegen die Pläne zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Gifhorner Bauamt zur Einsichtnahme und für Stellungnahmen aus. Im Anschluss werden die Pläne überarbeitet und dann an Behörden und Versorger weitergegeben, die wiederum dann eigene Stellungnahmen zu den Plänen einreichen können.
Der kleinste Solarpark soll östlich der Bundesstraße 4 in der Kästorfer Feldmark entstehen. Seine Größe: drei Hektar. Zum Vergleich: Ein Fußballfeld ist in der Regel 0,7 Hektar groß. Ein weiterer Solarpark ist jenseits der Osttangente vorgesehen. Für das dortige 23 Hektar große Areal östlich der Kreisstraße 114 im Clausmoor gibt es laut Stadtverwaltung bereits einen konkreten Investor, daher liegt bereits ein Aufstellungsbeschluss vor für einen Bebauungsplan. Der dritte und größte Solarpark soll 37 Hektar groß werden. Er soll zwischen der Bebauung entlang der Neubokeler Straße und dem Golfplatz entstehen, wo sich derzeit noch Gärten, Wiesen und Brachland befinden, sowie neben dem Golfplatz und der Kreisstraße 34 zwischen Gamsen und Wilsche.
„Die Suche nach Solarflächen durch die Stadt Gifhorn ergibt sich aus dem Landesraumordnungsprogramm (LROP)“, wie Tobias Lehrke von der Gifhorner Stadtplanung erläuterte, der die Pläne gemeinsam mit der Fachbereichsleiterin Maike Klesen sowie Brigitte Pörschke vorstellte und Fragen der Bürger und Bürgerinnen beantwortete. Ziel der Niedersächsischen Landesregierung ist, noch in diesem Jahr landesweit 65 Gigawatt Stromleistung aus Strahlungsenergie zu gewinnen - 50 Gigawatt auf Dächern und 15 Gigawatt über Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Wie hoch der Anteil der drei neuen Gifhorner Solarparks werden könnte, wird sich aus der Leistung der später aufgestellten Anlagen ergeben. In Deutschland liegt die durchschnittliche jährliche Leistung je Hektar bei etwa einer Million Kilowattstunden. Die Solaranlagen müssen einen Netzanschluss aufweisen, um den Strom einspeisen zu können. Wie der eingespeiste Strom genutzt werde, das sei aber Angelegenheit der Investoren.
Die drei Flächen seien ausgesucht worden, weil ihr Bodenwert nur 25 oder weniger Punkte beträgt. Je höher die Zahl der Punkte ist, desto wertvoller ist der Boden für die Landwirtschaft. Boden mit einem Wert von 25 Punkten gilt als gering-wertig (vierte der fünf Klassen). Der Boden unter den sogenannten Agri-Photovoltaik-Anlagen soll weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. So könnten dort beispielsweise schattentolerante Kulturen wie Blattgemüse, Spargel, Stein- und Beerenobstarten angebaut werden, aber auch Wurzelgemüse wie Kartoffeln, Knoblauch und Karotten. Stehen die Module hoch genug, könnten aber auch beispielsweise Schafe zur Beweidung eingesetzt werden, um den Pflegeaufwand gering zu halten, gleichzeitig aber auch zu verhindern, dass die Flächen zu stark zuwuchern. Aber auch Hühnerhaltung ist unter Agri-Photovoltaik-Anlagen möglich.