In diesem Jahr liegt Ostern zwischen dem 18. April (Karfreitag) und dem 21. April (Ostermontag). Durch diesen späten Ostertermin kann man mit geschickter Planung auch einen längeren Urlaub herausholen. Wer vom 14. bis 17. April Urlaub nimmt, bekommt dank der Feiertage mit vier Urlaubstagen zehn freie Tage heraus.
Ebenfalls zehn freie Tage mit vier Urlaubstagen gibt es, wenn man diese vom 22. bis zum 25. April nimmt. Wer zusätzlich in der Folgewoche die drei Tage vom 28. bis 30. April sowie den 2. Mai freinimmt, kommt mit acht Urlaubstagen sogar auf 17 freie Tage.
Da der 1. Mai, der Tag der Arbeit, auf einen Donnerstag fällt, bietet es sich an, den 2. Mai als Brückentag freizunehmen. So kommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf insgesamt vier freie Tage.
Christi Himmelfahrt fällt wie immer auf einen Donnerstag - in diesem Jahr ist der Feiertag am 29. Mai. Mit einem Urlaubstag am 30. Mai gibt es immerhin vier freie Tage.
Nach Himmelfahrt kommt Pfingsten - am Sonntag, dem 8. Juni und Montag, dem 9. Juni. Neun freie Tage gibt es, wenn man sich vom 10. bis 13. vier Urlaubstage nimmt. Wer stattdessen den Brückentag nach Himmelfahrt sowie die Woche vor Pfingsten freinimmt, erhält mit sechs Urlaubstagen zwölf freie Tage.
Sowohl der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober als auch der Reformationstag am 31. Oktober - der in Niedersachsen ein Feiertag ist - fallen 2025 auf einen Freitag - somit ergeben sich immerhin drei freie Tage am Stück.
Entgegen der weit verbreiteten Ansicht sind laut Bundesurlaubsgesetz (BurIG) weder Heiligabend noch Silvester Feiertage, in vielen Betrieben müssen Arbeitnehmer einen halben oder einen ganzen Tag Urlaub einreichen. Beide Tage sind in diesem Jahr ein Mittwoch.
Die Weihnachtsfeiertage (25. und 26. Dezember) fallen in diesem Jahr auf Donnerstag und Freitag und bescheren damit ein langes Wochenende. Auch der Neujahrstag am 1. Januar ist ein Donnerstag: Mit nur einem Urlaubstag lässt sich ein weiteres langes Wochenende daraus machen.
Wer zwei Urlaubstage am 29. und 30. Dezember sowie jeweils einen halben Tag am 24. und 31. Dezember nimmt, hat neun Tage frei. Wer zusätzlich noch am 2. Januar Urlaub nimmt, hat sogar zwölf Tage frei.
Einen richtig langen Urlaub kann planen, wer zusätzlich noch den 22. und 23. Dezember Urlaub nimmt: 16 freie Tage.
Je nach betrieblicher Regelung sind dafür vier, fünf oder sechs Urlaubstage einzureichen.