Viele trans* und nicht binäre Personen in Deutschland hatten die Änderung ungeduldig erwartet und benachrichtigten zu den frühestmöglichen Terminen die Standesämter, um ihre Anmeldung durchzuführen. Nach der gesetzlichen Wartezeit von drei Monaten ab dem 1. November gingen dann die ersten Personen zum Standesamt, um die Erklärung der Namens- und Personenstandsänderung durchzuführen. In den ersten Monaten wurden deutschlandweit mehr als 15.000 Namens- und Personenstandsänderungen durchgeführt.
Im Landkreis Gifhorn gab es bisher (Stand 3. Februar) 56 Anmeldungen zur Durchführung des Selbstbestimmungsgesetzes, wie das Queere Netzwerk auf Anfrage bei den Standesämtern herausgefunden hat. So wurden mindestens 51 Erklärungen abgegeben, die übrigen waren zu Rückmeldungszeitpunkt noch ausstehend. „Die Standesbeamten und Standesbeamtinnen berichteten uns von einem problemlosen Ablauf der Vorgänge. Viele berichteten, dass die Personen, die die Änderung durchführten, sehr glücklich und zufrieden wirkten, was sich mit unserer Erfahrung deckt. Die Standesämter rechnen damit, dass die Nutzung des Selbstbestimmungsgesetzes in Zukunft nach der ersten Welle seltener, aber trotzdem gelegentlich weiter stattfinden wird“, heißt es vom Queeren Netzwerk weiter dazu.
Damit liegt Gifhorn mit einer Nutzungsrate von etwa 3,1 Benutzungen pro 10.000 Personen über dem Bundesdurchschnitt von 1,8 Nutzungen und fast bei derselben Rate wie Berlin (3,4 Nutzungen/10.000). Dies zeigt, dass trans* Personen eben nicht nur ein Phänomen der Großstädte sind, sondern dass trans* Personen auch im ländlichen Raum zur Lebensrealität gehören. „Wir freuen uns mit den Personen, die endlich in der Lage waren, mit dem neuen Gesetz ihren Geschlechtseintrag und Vornamen zu korrigieren. Und wir sind stolz, ihnen als Queeres Netzwerk einen Raum in Gifhorn bieten zu können.“