Die freie Landschaft besteht aus Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die dazugehörigen Wege und Gewässer. Da auch in Parks und Grünanlagen viele frei lebende Tiere ihren Nachwuchs aufziehen, werden Hundehalter gebeten, auch in den innerstädtischen Parks und Grünanlagen ihre Hunde nicht frei laufen zu lassen.
Über den Zeitraum der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit hinaus ist zudem die Verordnung über die Ausweisung von Wildschon-, Erholungs- und Sportgebieten sowie über Hundeanleinpflicht in Gifhorn zu beachten. Hiernach gilt für einige Gebiete in Gifhorn ein ganzjähriger Leinenzwang. Nähere Infos gibt es unter Telefon (05371) 88289. Verstöße gegen den Leinenzwang stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.