Mensch- und Tierbewegungen sowie Handelsströme seien komplex und können jederzeit einen Grund für das Einschleppen von Tierseuchenerregern in entfernte Tierbestände darstellen. Daher appelliert der Landkreis an alle Tierhalterinnen und Tierhalter an ihre Mitwirkungspflicht zum Verhindern von Tierseuchenausbrüchen. Von größter Bedeutung seien funktionierende „Biosicherheitsmaßnahmen“, um zirkulierende Viren vom Bestand fernzuhalten. Übrigens: Das gelte auch für Hobby-Haltungen ab bereits einem Tier.
Empfänglich für das MKS-Virus seien alle Paarhufer, jedoch würden manche Arten nur wenige Symptome zeigen - was die Gefahr der Ausbreitung weiter erhöhe. Schweine würden sich häufiger über Dreck und kontaminiertes Futter infizieren, Kühe mehr über das Einatmen von Viruspartikeln aus der Luft. Grundsätzlich gelte, dass infizierte Tiere sehr große Mengen an Virus über Speichel und die Atemluft ausscheiden. Einen effektiven Schutz der Tiere im Landkreis Gifhorn werde nur erreicht, wenn sich alle an die Regeln zur Seuchenprävention halten. Die Tierseuchenkasse biete auf ihrer Homepage unter dem Stichwort „Biosicherheit“ wichtige Hinweise.
Der Gifhorner Amtstierarzt erläutert folgende Maßnahmen, die umgehend für Tierhaltung – so noch nicht geschehen – eingeführt werden sollten:
■ Es dürfen keine unbefugten Personen den Hof oder die Hobby-Tierhaltung betreten können. Das Hoftor sei etwa stets geschlossen zu halten.
■ Hofbesuche von betriebsfremden Personen sollen auf das absolute Minimum beschränkt werden. Schulklassen also keine Hofbesuche mehr machen.
■ Betriebsfremdes Personal (Milchwagenfahrer, Besamungstechniker, Klauenschneider etc.) dürfe nur unter Aufsicht und eingewiesen in die Biosicherheitsmaßnahmen den Hof betreten.
■ Tierkontakte sollten nur mit betriebseigener Schutzkleidung erfolgen.
■ Das Betreten der Ställe oder der Tierhaltung darf nur nach gründlicher Reinigung und Desinfektion des Schuhwerks erfolgen. Vor der Desinfektion sei unbedingt das Schuhwerk, insbesondere die Sohlen, gründlich reinigen. Das Abtöten von möglichen Maul- und Klauenseuche-Viren durch das Desinfektionsmittel benötige etwas Zeit. Das bloße Hindurchgehen durch das Desinfektionsmittel führe zu keinem Abtöten des Virus.
■ Schadnager müssen laut Kreisverwaltung effektiv bekämpft werden: Mäuse und Ratten können das Virus zu den Tieren bringen.
■ Haustiere sollten keinen direkten Zugang zum Tierbestand haben.
Konsequentes und rechtzeitiges Handeln sei wichtig: Sei das Virus bei den Tieren angekommen, sei es zu spät. Zur Selbstkontrolle des Biosicherheitsstatus des Betriebes könnten Tierhalter von Schweinen und Rindern auch die „Risikoampel“ auf der Internetseite der Universität Vechta nutzen.
Sollte das MKS-Virus festgestellt werden, ergeben sich katastrophale Folgen für Betrieb und die Wirtschaft. Es würden zwangsläufig die gesamte Keulung des Tierbestandes sowie Handelsbeschränkungen folgen, so der Landkreis.
Wer Änderungen bei seinem Tierbestand habe, solle dies dem Landkreis melden. Nur wenn bekannt sei, wo empfängliche Tierarten vorhanden sind, kann der Ausbruch einer Seuche entsprechend koordiniert werden.
Änderungen an nachfolgende E-Mail-Adresse: veterinaerwesen@gifhorn.de. Entschädigungs- und Beihilfezahlungen im Rahmen eines Katastrophengeschehens gebe es nur bei ordnungsgemäßer Anmeldung und Zahlung der Pflichtbeiträge.
Bei Fragen zur Umsetzung der Biosicherheit könne der Landkreis Gifhorn kontaktiert werden. Das Veterinäramt ist per E-Mail oder telefonisch über das Service Center des Landkreises Gifhorn, Tel.: 05371-82 0 zu erreichen.