Steuern hinterzogen: Gifhorner verurteilt
Unternehmer gesteht und
wendet Haftstrafe ab

Gifhorner Unternehmer verurteilt: Wegen Steuerhinterziehung wurde am Mittwoch ein 60-Jähriger bestraft - unter anderem muss er 18.000 Euro ans Finanzamt Gifhorn als Wiedergutmachung zahlen.Foto: Sebastian Preuß
Gifhorn. Das war mit Vorsatz: Über einige Jahre hinweg machte ein Gifhorner Unternehmer falsche Angaben bei der Steuererklärung. 64 Fälle wurden dem 60-Jährigen vorgeworfen. Stolze 400.000 Euro kamen so zusammen, die er dem Staat vorenthielt. Bei der Verhandlung in Hildesheim zeigte er sich geständig - das ersparte ihm eine Gefängnisstrafe.

Der Mann hatte demnach bei seiner Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung Umsätze nicht vollständig angegeben haben. Dabei handele es sich vor allem um die Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen aus den Jahren 2016 bis 2021. Auch bei der Umsatzsteuervoranmeldung soll der Angeklagte Umsätze nicht vollständig angegeben haben, so dass die Umsatzsteuer geringer ausfiel.

Vor Gericht gab es dann keine lange Diskussionen. Der Angeklagte habe ein Geständnis abgelegt, teilt Dr. Janina Schaffert, Pressesprecherin am Landgericht Hildesheim, mit. „Teilweise hat er seine Steuerschulden auch bereits zurückgezahlt.“ Daher sei er zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 18.000 Euro an das Finanzamt Gifhorn zur Schadenswiedergutmachung zahlen.

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