Der Mann hatte demnach bei seiner Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung Umsätze nicht vollständig angegeben haben. Dabei handele es sich vor allem um die Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen aus den Jahren 2016 bis 2021. Auch bei der Umsatzsteuervoranmeldung soll der Angeklagte Umsätze nicht vollständig angegeben haben, so dass die Umsatzsteuer geringer ausfiel.
Vor Gericht gab es dann keine lange Diskussionen. Der Angeklagte habe ein Geständnis abgelegt, teilt Dr. Janina Schaffert, Pressesprecherin am Landgericht Hildesheim, mit. „Teilweise hat er seine Steuerschulden auch bereits zurückgezahlt.“ Daher sei er zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 18.000 Euro an das Finanzamt Gifhorn zur Schadenswiedergutmachung zahlen.