Lachgas-Verbot: Stadtelternrat hofft auf Bundesgesetz
Bisherige Regelung mit Alterskontrolle an Automaten reicht Eltern nicht

In Gifhorn kam der Stein ins Rollen: Das Verbot von Lachgas als Partydroge hat die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken als ihr erstes Gesetz angekündigt.Foto: Gero Gerewitz
Gifhorn. Der Stein kam in Gifhorn ins Rollen und kullerte bis nach Berlin: Dort hat die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) versprochen, als eine ihrer ersten Amtshandlungen das Verbot von Lachgas als Partydroge auf den Weg zu bringen. Darauf setzen Christopher Finck und seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter vom Stadtelternrat Gifhorn, die vor einem Jahr wegen der Kartuschen in Verkaufsautomaten in Schulnähe tätig geworden waren.

„Ich bin guter Dinge, dass wir, ein Jahr nachdem wir das losgetreten haben, das Gesetz bekommen“, sagt Finck im AZ-Gespräch - genau ein Jahr, nachdem er ein halbes Dutzend Medien-Interviews wegen der Lachgas-Kartuschen in Verkaufsautomaten gegeben hatte. Mit den Aktionen des Stadtelternrats sei einiges in Gang gekommen.

Verborgen in einer bunten Verpackung mit Namen wie Exotic Whip versteckt sich in einer Kartusche ein Stoff namens Distickstoffmonoxid – besser bekannt unter der Bezeichnung Lachgas, das gerade als Partydroge Hochkonjunktur hat und nun in Snackautomaten - wenngleich mit Altersbeschränkung - zu haben ist: Reagiert hatte darauf auch die Kreispolitik. Im Oktober beauftragte der Kreistag Landrat Tobias Heilmann, unter anderem eine Gefahrenabwehrverordnung auf den Weg zu bringen, die den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas in aufgestellten Automaten im Landkreis Gifhorn an Minderjährige untersagt.

Im Dezember konnte der Kreistag diese Gefahrenabwehrverordnung beschließen, die zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist, so Kreissprecherin Anja-Carina Riechert. „Die Verordnung bezieht sich gemäß dem angeführten Beschluss auf Verkauf in Automaten. Für die Durchsetzung der Verordnung sind die Polizei und die Städte beziehungsweise Gemeinden im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr zuständig.“

So zum Beispiel die Stadt Gifhorn. „Wir haben die Automaten daraufhin kontrolliert, welche uns bekannt sind, ob die Abgabe an unter 18-Jährigen überprüft wird“, so Stadtsprecher Frank Kornath auf AZ-Nachfrage. „An den von uns bekannten Automaten erfolgt eine Alterskontrolle.“

Letztendlich ändert das in der Praxis nicht viel, denn Lachgas-Kartuschen sind somit weiterhin in den Snackautomaten verfügbar - für Erwachsene über 18 Jahre eben. Finck reicht diese Gefahrenabwehrverordnung des Landkreises deshalb nicht, um dieses Problem endgültig zu lösen.

„Dem Missbrauch ist weiterhin Tür und Tor geöffnet“, sagt Finck. Theoretisch könnten Erwachsene für Minderjährige daraus die Lachgaskartuschen erwerben. „Ich freue mich auf den Tag, an dem ich in den Automaten diese Lachgaskartuschen nicht mehr sehen muss.“

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