„Ich brauchte Geld“: Damit versuchte eine 23-jährige Gifhornerin, vor dem Gifhorner Amtsgericht zwei Betrugsdelikte zu rechtfertigen. So hatte die dreifache Mutter in 2024 in zwei Fällen „Tonie“-Figuren und -Boxen im Internet angeboten. Trotz eingegangener Zahlungen verschickte sie die angebotenen Waren jedoch nicht. Insgesamt belief sich die Betrugssumme auf 190 Euro.
„Ich habe auf einmal kein Bürgergeld mehr bekommen und dann kam ich auf dumme Ideen“, erklärte sie ihr Verhalten. „Wieder auf dumme Ideen“, merkte der Richter mit Blick auf die Akten an. „Sie haben bereits 12 Eintragungen im Strafregister.“ Geldnot berechtige die 23-Jährige nicht dazu, Straftaten zu begehen. „Aufgrund der Höhe der Beträge sehe ich aber keinen gewerbsmäßigen Betrug“, so der Richter.
Da noch Strafzahlungen aus vorherigen Verfahren ausstehen, bildete der Richter eine Gesamtstrafe. Er folgte dabei der Empfehlung der Staatsanwaltschaft: Einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die auf drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird, sowie 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. Den „Warnschuss“ des Richters unterstrich der Staatsanwalt: „Wenn Sie so weiter machen, landen Sie im Gefängnis - auch für kleine Beträge.“ Das Urteil ist rechtskräftig.