„Ich habe in guten Glauben gehandelt“, betonte sie. Sie habe die Person, die ihr das Geld überwiesen habe, bereits 2020 über das Internet kennengelernt. „Ich war mehrfach dort, wir hatten ein Vertrauensverhältnis aufgebaut“, berichtete die Rentnerin. „Erst, als bei ihnen das Dach eingestürzt war, kam Geld ins Spiel.“ Das sei 2023 gewesen. Sie habe das Geld immer wie angewiesen weiter überwiesen. Nach 17 Überweisungen habe sie eine gerichtliche Vorladung erhalten. „Aber dann machten Sie einfach weiter“, warf der Richter ein.
Die Angeklagte gab an, dass ein Verfahren eingestellt worden sei. „Ich dachte, damit wäre alles in Ordnung.“ Das sah der Richter anders, schließlich war das eingestellte Verfahren nur eins von mehreren. Insgesamt 28 Überweisungen tätigte die Seniorin auf diese Weise, in einer Gesamtsumme von und 22.000 Euro. Außerdem sei sie selbst auch geschädigt worden und wurde um eine Summe zwischen 16.000 und 17.000 Euro gebracht.
Der Richter bewertete die ersten 17 Überweisungen noch als leichtfertig. „Danach hätten Sie es aber besser wissen und misstrauisch sein müssen“, so der Richter. Daher wurden die übrigen Fälle als vorsätzlich eingestuft.
Insgesamt wurde die 69-Jährige zu einer Strafzahlung von 130 Tagessätzen a 60 Euro verurteilt – insgesamt 7.800 Euro. Die Seniorin lehnte einen Einspruch ab, das Urteil ist rechtskräftig. Der Richter gab ihr die Empfehlung mit auf den Weg, dass ihr die Rückzahlung der rund 22.000 Euro erlassen werden könnte, da die Rentnerin das Geld weiter überwiesen hatte und sich nicht hatte bereichern wollen.