Nach tödlichem Unfall in Wittingen: Freispruch
Kein fahrlässiges Handeln der Busfahrerin erkennbar

Das Amtsgericht Gifhorn: Hier fand der Prozess statt.Foto: Sebastian Preuß
Gifhorn. Sichtlich berührt schilderte die Frau, was sich am 7. Januar ereignete. „Wie jeden Tag war ich eine Stunde zu früh im Betrieb“, berichtete die 59-jährige Busfahrerin. „Das mache ich immer, dadurch habe ich Zeit, den Bus noch einmal durchzuchecken.“ Dann fuhr sie zum Fahrtbeginn nach Hankensbüttel, ebenfalls mit einem ordentlichen Zeitpuffer. „Dort habe ich Schüler eingesammelt. Ich habe kein Licht innen angemacht, damit sie noch etwas auf der Fahrt dösen können. Das mache ich immer“, so die Busfahrerin. Auch in Wittingen sei sie vorsichtig gefahren. Zwar habe es geregnet, aber es seien keine Sturzbäche gewesen.

Um 6.35 Uhr kam es auf der Celler Straße zum Zusammenstoß. Der 86-jährige Mann erlag noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen. „Ich kann es mir nicht erklären. Ich hatte im Bus kein Licht an, kein Handy“, zählte die Frau aufgebracht auf. „Kein Alkohol, keine Drogen, kein Zeitdruck. Auf einmal war der Mann da.“ Sichtlich betroffen fuhr sie fort. „Ich fahre diese Linie seit 20 Jahren.“

Zuerst zeigte sich der Richter noch kritisch ob des plötzlichen Erscheinens des Mannes. Er ging von einer Distanz von etwa 100 Metern zum Bus aus, eine Strecke, auf der eine Bremsung noch möglich gewesen wäre. Diese Annahme wurde von den Schilderungen eines Zeugen jedoch korrigiert. Er hatte den Vorfall auf dem Weg zur Arbeit beobachtet. Er berichtete, dass der Mann kurz vor dem Bus auf die Fahrbahn gegangen sei. Die Distanz sei für eine rechtzeitige Bremsung zu gering gewesen. Nachweislich war die Busfahrerin mit 48 Kilometern pro Stunde auch nicht zu schnell unterwegs gewesen.

Aufgrund dieser Aussage bewertete der Staatsanwalt den Vorfall nun anders: „Wir haben einen geänderten Sachverhalt.“ Es gebe keinerlei Hinweise darauf, dass die Busfahrerin den Unfall durch Fahrlässigkeit zu verschulden habe. Er plädiere daher für einen Freispruch.

Das sah der Richter genauso. Er bezeichnete den Unfall als eine „tragische Verkettung unglücklicher Umstände“. Die Angeklagte betonte unter Tränen, wie leid ihr der Vorfall tue. „Es ist ein Mensch gestorben und das wird mich wohl mein ganzes Leben nicht loslassen.“

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