In der Gemeinde Calberlah wird seit einigen Jahren an einer flächendeckenden Ausstattung gearbeitet. „Ziel ist, dass jeder Ort in der Gemeinde ein Gerät hat“, sagt Horst-Dieter Hellwig, Vorsitzender des DRK-Ortsvereins Allerbüttel. Hellwig brachte gerade gemeinsam mit Bernd Kinas und Ortsbrandmeister Edgar Buchroth ein Gerät am DRK-Haus an, finanziert aus Geld aus der Kasse der aufgelösten Ortsfeuerwehr. Am Multifunktionshaus in Wettmershagen, am Sportplatz sowie bei Rewe in Calberlah und am Freibad in Edesbüttel hängen ebenfalls Geräte. Jelpke und Allenbüttel sollen auch bald AEDs bekommen.
Doch wo gibt es im restlichen Kreisgebiet Geräte, und in welchen Fällen nutzen die etwas? Rund 13.600 AED sind unter www.openaed.org/de für Deutschland eingetragen. Etwas mehr als 20 Standorte davon liegen im Kreis Gifhorn - Geräte gibt es aber wesentlich mehr.
Das Problem: Laut Landkreis „erscheint das Erstellen eines Verzeichnisses mangels rechtlicher Bestimmungen aus den rettungsdienstlichen Rechtsgrundlagen zur verpflichtenden Vorhaltung von Defibrillatoren wenig sinnvoll. Die Vollständigkeit sowie die jederzeitige Funktionsfähigkeit der Geräte könnte nicht garantiert werden.“ Aus dem rettungsdienstlichen Bereich ergebe sich zudem keine Regelung dazu, wo AED vorhanden sein, wie oft sie geprüft werden oder ob ein Standort überhaupt gemeldet werden muss.
In einigen Gebäuden der Kreisverwaltung in Gifhorn sind allerdings – während der Sprech- und Servicezeiten – AED verfügbar: im Kreishaus I, im Kreishaus II, im Kreishaus III, im Gesundheitsamt, im Verkehrsamt. Diese Verfügbarkeit nur während der Öffnungszeiten zeigt ein generelles Problem auf: In öffentlichen Gebäuden und Sporthallen, Schulen, Schützenheimen angebrachte Geräte können während des Betriebes in den Gebäuden Leben retten. Ansonsten aber sind diese Geräte im Notfall oft unerreichbar.
Daher wurde das AED am DRK-Haus in Allerbüttel auch außen aufgehängt. „Die Leute müssen ja drankommen, um helfen zu können“, sagt Horst-Dieter Hellwig. Herzstillstände würden sich schließlich nicht nach Öffnungszeiten richten. Und ein Notruf allein reiche nicht. Bis Notarzt und Rettungswagen vor Ort seien, darf es nach dem Rettungsdienstgesetz maximal 15 Minuten dauern. „Aber nach drei Minuten ohne Sauerstoffversorgung durch einen Herzstillstand treten bereits gesundheitliche Schäden auf“, sagt Bernd Kinas, Vize-Ortsbrandmeister in Allerbüttel. Diese Sauerstoffversorgung könne durch Wiederbelebungsmaßnahmen aber sichergestellt werden.
Handeln sei also im Fall der Fälle wichtig. Bei einem Notruf erfolgt die Bearbeitung in der Gifhorner Leitstelle nach einem standardisierten, ärztlich festgelegten Verfahren. „Bei Verdacht auf akute Herzprobleme oder im Falle eines Herz-Kreislauf-Stillstandes wird – sofern erforderlich – sofort eine Telefonreanimation durch das geschulte Personal eingeleitet. Ein zentrales Verzeichnis der im Landkreis installierten AED liegt der Leitstelle jedoch nicht vor", teilt Anja-Carina Riechert, Pressesprecherin der Landkreisverwaltung, mit.
Wiederbelebung? Einsatz eines AED? Bekommen das Laien überhaupt hin? Bernd Kinas beruhigt. „Der größte Fehler, wenn eine Person zusammenbricht und nicht mehr atmet, ist, nichts zu tun“, sagt er. Zuerst solle auf jeden Fall der Notruf an 112 abgesetzt werden. Denn es kommt auf jede Sekunde an, die der Rettungsdienst früher vor Ort sein kann. Zudem ist jeder Mensch im Rahmen der eigenen Möglichkeiten gesetzlich verpflichtet, zu helfen.
Nach dem Notruf kommt die Wiederbelebung beziehungsweise Herzdruckmassage. Die Hände werden dafür übereinandergelegt und mit den Handballen nach unten auf die Mitte des Brustkorbes der hilfebedürftigen Person gedrückt - 100 bis 120 Mal pro Minute etwa fünf Zentimeter (aber nicht mehr als sechs Zentimeter) tief.
Laut Nationalem Aktionsbündnis Wiederbelebung sind Personen, die bei gesundheitlichen Notfällen helfen, über die gesetzliche Unfallversicherung des Bundeslandes versichert. Und diese Helfer sind rechtlich geschützt, wenn die Hilfe benötigende Person verletzt wird - wenn beispielsweise bei der Wiederbelebung Rippen brechen. Denn das Überleben der Person steht immer im Vordergrund.
Zurück zu den AED. Bei deren Einsatz gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie bei der Wiederbelebung, die aber immer an erster Stelle steht. Der Einsatz der AED sei einfach, sagt Kinas. „Die Geräte sind selbsterklärend und meist sprachunterstützt. Helfer bekommen vom Gerät gesagt, was sie tun müssen - auch, wenn das Gerät nicht genutzt werden soll, weil kein Herzkammerflimmern vorliegt. Und für Menschen, die kein Deutsch verstehen, sind Piktogramme auf dem Gerät.“