„Während CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit eigenen Ständen vertreten waren, wurde der AfD ihr gewohnter Standplatz nahe des Ceka- Brunnens verwehrt. Auf Anweisung der Gleichstellungsbeauftragten war die AfD an diesem Tag aufgefordert, keine Flugblätter ihres Landratskandidaten auf der Festmeile am Steinweg zu verteilen“, kritisiert Robert Preuß, Kreisvorsitzender der AfD Gifhorn und Ratsherr der Stadt.
Mitten im Landratswahlkampf stelle dies aus Sicht des AfD-Kreisverbandes eine klare Benachteiligung und Diskriminierung dar. „Während Stefan Marzischewski, AfD-Kandidat für die am 26. Oktober anstehende Landratswahl, von dieser Veranstaltung ausgeschlossen wurde, konnte unter anderem der SPD-Kandidat Philipp Raulfs dort auftreten und seine Positionen präsentieren“, so Preuß weiter.
„Das ist ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz politischer Neutralität. Inmitten eines laufenden Landratswahlkampfes werden hier demokratisch legitimierte Parteien unterschiedlich behandelt.“
Berechtigte Kritik? Die Gifhorner Stadtverwaltung sieht das anders. „Der Bescheid zur Sondernutzungserlaubnis ist am 3. Juli an den Kreisverband der AFD per Mail verschickt worden. Darin wird die jederzeit widerrufliche Erlaubnis für das Aufstellen von Infoständen an insgesamt zehn Terminen erteilt. Für das Kinderfest wurde die Erlaubnis für einen Infostand am Schillerplatz erteilt“, heißt es dazu von Annette Siemer, Sprecherin der Stadtverwaltung. „Etwaige Beschwerden oder Anregungen zu dieser Entscheidung sind seitens der AfD bis heute nicht bei uns eingegangen.“
Wegen der bereits vergebenen Sondernutzung im Bereich Ceka-Brunnen für den Kindersamstag sei eine Vergabe einer dortigen Fläche an die AfD nicht möglich gewesen. Dass SPD, CDU und Grüne dort ihre Stände aufbauen konnten, habe einen Grund: Diese drei Parteien sind Mitglieder des Bündnisses für Familien. Die AfD aber nicht.
Die AfD kritisiert auch, dass ihr während des Kindersamstages das Verteilen von Partei-Flyern zur Landratswahl untersagt worden sei. „Für das Verteilen von Flyern ist ebenfalls eine Sondergenehmigung notwendig. Hierfür lag keine Genehmigung seitens der Stadt Gifhorn vor. Von Rechts wegen hätte die AfD keine Flyer verteilen dürfen“, erklärt die Stadtsprecherin.
Und die anderen Parteien? „Die Mitglieder des Gifhorner Bündnisses für Familie haben sich darauf verständigt, dass politische Parteien, wenn sie Bündnismitglied sind, zwar mit einem Infostand vertreten sein dürfen, jedoch ausschließlich mit einem kinderbezogenen Angebot – ohne Partei-Flyer oder -werbung. Diese Vereinbarung wurde von allen Bündnismitgliedern akzeptiert und umgesetzt. CDU, SPD und Grüne sind Gründungsmitglieder des Familienbündnisses." Die SPD habe ein Wurfspiel mit Bohnensäckchen sowie ferngesteuerte Autos auf einem Mini-Spielfeld angeboten, die Grünen eine Bastelaktion für Kinder und die CDU ein Torwandschießen.
„Ich habe eine offizielle Ratsanfrage gestellt. Der Bürgermeister ist aufgefordert, bei der nächsten Ratssitzung Stellung zu den Vorgängen zu nehmen und zu erklären, auf welcher Grundlage die AfD von der Teilnahme ausgeschlossen wurde. Wir wollen wissen, wer diese Entscheidung getroffen hat, welche Kriterien gelten und warum politische Neutralität offenbar nicht eingehalten wurde“, so Robert Preuß.
In dieser Ratsanfrage geht es unter anderem auch darum, ob und wie die AfD Mitglied im Bündnis für Familien werden kann. Gefragt wird unter anderem: Wer entscheidet über eine Mitgliedschaft – gibt es dafür ein festgelegtes Gremium, eine Geschäftsordnung oder Satzung, oder liegt die Entscheidung bei einzelnen Funktionsträgern? Nach welchen Maßstäben wird geprüft, ob eine Organisation, Institution oder Partei Mitglied werden darf? Welche Parteien und Fraktionen sind derzeit Mitglieder im Gifhorner Bündnis für Familie? Existiert eine Satzung oder Geschäftsordnung des Bündnisses, in der die Aufnahmebedingungen geregelt sind?
Die nächste Sitzung des Stadtrates ist für den 29. September terminiert. Laut Annette Siemer soll die Ratsanfrage der AfD dann auf der Tagesordnung stehen.