Einfach losziehen und im Boden nach Rohstoffen suchen, ist nicht. Dafür sind die Experten der Landesbehörde zuständig, prüfen Anträge und geben die Rahmen vor. Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen umfasst der Bezirk, für den das Landesamt zuständig ist. Insgesamt seien dort aktuell „28 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Lithium erteilt“, berichtet Eike Bruns, Pressesprecher des Landesamtes. Sämtliche Erlaubnisse würden im Land Niedersachsen liegen - drei sind es, die Stadt und Kreis Gifhorn tangieren.
Was geschieht nun als Nächstes? Die Unternehmen sind mit der weiteren Erforschung ihrer Gebiete beschäftigt. Das seien „gewissermaßen Arbeiten am Schreibtisch“, so Bruns.
Die Firmen seien damit beschäftigt, möglichst viele verfügbare Daten über den tiefen Untergrund zu bekommen und auszuwerten. So könnten sie eingrenzen, wo innerhalb des jeweiligen Erlaubnisfeldes tatsächliche technische Tätigkeiten – wie zum Beispiel Seismik und dann zu einem späteren Zeitpunkt eventuell auch eine Probebohrung – sinnvoll erscheinen. Dabei gelte es auch, alle Parameter über Tage – wie zum Beispiel Schutzgebiete – im Blick zu behalten, damit später technische Tätigkeiten überhaupt möglich sind. All diese Daten würden die Unternehmen sammeln und auswerten, um dann entsprechende Anträge vorzubereiten und einzureichen. „Wir reden hierbei über Zeiträume, die von der Erlaubniserteilung bis zur konkreten Förderung der Erfahrung nach selten weniger als fünf Jahre dauern“, erklärt der Pressesprecher.
Kommt eine Firma nach der Erforschung der Gebiete zu dem Schluss, dass sich eine Lithium-Förderung lohnt, muss es entsprechende Anträge beim Landesamt stellen. Da es bei Lithium um die Förderung eines bergfreien Bodenschatzes gehe, entscheide das Landesamt auch über die Zulassung im weiteren Verfahren.
Für den Fall, dass es zu einer Lithium-Förderung im Kreis Gifhorn kommt, wie kann man sich die dafür nötige Förderanlage vorstellen? Bruns zieht die Erdgas-Förderung als vergleichbare Größe heran. Die Anlagen, die über die Erdoberfläche seien, dürften eher „kleinräumig“ sein. In einer ähnlichen Tiefe wie Erdgas dürfte sich auch Lithium befinden.
„Ganz konkret kann man das noch nicht sagen, weil es bei uns noch keine Lithium-Förderung gibt, aber aller Voraussicht nach wird es ein oder mehrere kleine Förderplätze geben, vermutlich dann eine zentrale Anlage, in der das Lithium aus dem Tiefenwasser abgeschieden wird“, erklärt Bruns. Weiterer Bestandteil: Das Tiefenwasser, aus dem Lithium gezogen wird, werde wieder in die Tiefe zurückbefördert.
Zuletzt hatten Wasserverbände ihre Sorgen bekundet, die Förderung von Tiefenwasser sei problematisch. Wie ist die Sicht des Landesamtes auf diese Thematik? „Grundsätzlich kann man den Wasserverbänden diese Sorge nehmen. Das LBEG hat gerade vor drei Jahren wieder die Tiefbohrverordnung, den sogenannten Bohrloch-TÜV, verschärft“, berichtet Bruns. „Insgesamt haben wir hierzulande die strengsten Regeln und Umweltauflagen.“ Dass durch die Tiefenwasserförderung eine Vermischung mit Grundwasser stattfindet, das zur Trinkwassergewinnung dient, sei „im Prinzip“ angesichts der Technik und der Überwachung auszuschließen.
Welche Rohstoffe im Landkreis Gifhorn werden – über Lithium hinaus – gesucht – und möglicherweise noch gefördert? „Wenn es um sogenannte bergfreie Bodenschätze gibt, reden wir im Landkreis Gifhorn bei den erteilten Erlaubnissen über die Felder „Wolfsburger Revier“ und „Braunschweig V“, die den Landkreis berühren", teilt Bruns auf Anfrage mit.
Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hätten sich die Stadtwerke Wolfsburg AG beziehungsweise die BS/Energy Braunschweiger Versorgungs- Aktiengesellschaft & Co. KG gesichert.
„Dabei geht es also um Tiefengeothermievorhaben, die den Lithiumvorhaben technisch sehr ähnlich sind und auch einen ähnlichen Bearbeitungsstand haben“, so Bruns.
Rohstoff Erdöl: Die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG beziehungsweise BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG bohren in den Feldern Vordorf, Vorhop, Eldingen, Hankensbüttel und Lüben. Über den Abbau von „grundeigenen Bodenschätzen“ würden die jeweiligen Landkreise entscheiden. Als Staatlicher Geologischer Dienst ermittle das Landesamt jedoch die Lage und Verfügbarkeit von sowie den Bedarf an heimischen Rohstoffen. Im Landkreis Gifhorn seien das vor allem Sand, aber auch Kies und Torf.