43-jähriger soll Freundin brutal verprügelt haben: Verhandlung fortgesetzt
Polizistin: „Es war schockierend, das zu sehen“ - Dritter Prozesstag am Landgericht Hildesheim

Dem 43-jährigen Angeklagten (Mitte) wird unter anderem vorgeworfen, seine Lebensgefährtin schwer verletzt zu haben.Foto: Dennis Nobbe
Neudorf-Platendorf/Hildesheim. Gefährliche Körperverletzung, Geiselnahme, Sachbeschädigung und Trunkenheit im Verkehr: All das wird einem 43-Jährigen aus Neudorf-Platendorf vorgeworfen - und alle Taten stehen in Verbindung zueinander. Der Mann soll seine Lebensgefährtin brutal geschlagen, getreten und eingesperrt haben. Derzeit muss er sich als Angeklagter vor dem Landgericht Hildesheim verantworten. Jetzt war der dritte Prozesstag, an dem eine rechtsmedizinische Sachverständige und eine Polizistin als Zeugin gehört wurden.

Geschehen sein soll die Tat im vergangenen März in der Wohnung des Angeklagten. Zu dem Zeitpunkt war der 43-Jährige etwa ein halbes Jahr mit seiner 41-jährigen Freundin zusammen. Angeblich aus Eifersucht und unter Alkoholeinfluss habe der Mann seine Partnerin am Abend des 22. März ins Gesicht geschlagen - sowohl mit blanken Händen als auch mit einem Weinglas. Der Angeklagte habe die Frau außerdem am gesamten Körper geschlagen, sie mit schweren Arbeitsschuhen getreten und ihr Mobiltelefon zerstört.

Die 41-Jährige wurde in der Notaufnahme des Gifhorner Klinikums behandelt. Dorthin wurde die jetzt als Zeugin geladene Polizeibeamtin am Morgen des 23. März zur Unterstützung gerufen. Dort traf sie die Lebensgefährtin des Angeklagten: „Sie war schwer verletzt und konnte kaum sprechen“, berichtete die Polizistin vor Gericht. Die 41-Jährige habe ihr erzählt, dass ihr Lebensgefährte sie geschlagen, in seiner Wohnung eingesperrt und wieder geschlagen habe. Erst später am Abend sei der Geschädigten die Flucht durch ein Fenster gelungen.

Zuvor habe der 43-Jährige seiner Freundin gedroht, sowohl ihr Leben als auch das ihrer beiden Kinder „zu zerstören“. Laut Anklageschrift hat der Mann seiner Partnerin als Drohung auch ein Küchenmesser an den Hals gehalten. Am Tag darauf sei die 41-Jährige fürchterlich zugerichtet gewesen. „Es war schockierend, das zu sehen“, sagte die Polizistin. „Sie hat gezittert und oft gesagt, dass sie Angst hat, sowohl um ihr Leben als auch um das ihrer Kinder.“

Dabei habe die Beziehung ganz harmonisch angefangen. Zu Beginn sei der Angeklagte nach Angaben der Geschädigten „total lieb“ gewesen. Doch einige Zeit später sei es nach und nach zu einer gefährlichen Mischung aus Eifersucht, Alkohol und Gewalt gekommen, die am Abend des 22. März schließlich komplett ausartete. Nach ihrer Flucht soll die Lebensgefährtin noch vom Angeklagten mit dem Auto gesucht worden sein, er habe sie aber nicht gefunden.

Untersucht wurde die 41-Jährige am Nachmittag des 23. März in der Notaufnahme von einer rechtsmedizinischen Sachverständigen, die nun auch vor Gericht gehört wurde. Zahlreiche Verletzungen wurden bei der damaligen Lebensgefährtin des Angeklagten festgestellt, unter anderem Rippenbrüche, mehrere Prellungen an Kopf und Rumpf sowie Hämatome an den Armen und am Oberkörper. Spuren einer Beinverletzung sollen hingegen von einem Fahrradunfall gestammt haben, der sich einige Tage zuvor ereignet habe.

Zudem war der Frau offenbar eine Zahnkrone ausgeschlagen worden und sie hatte eine Schnittwunde an der Stirn. All dies belegten in der Notaufnahme gemachte Fotos, die dem Gericht vorgelegt wurden. Laut Krankenhausunterlagen hat sich die Frau auch eine Lungenentzündung in Zusammenhang mit den zugefügten Verletzungen zugezogen. „Medizinisch ist das nachvollziehbar“, erklärte die Sachverständige. Bei etlichen der Verletzungen könne man „von kräftiger bis stumpfer Gewalteinwirkung“ ausgehen - was zu den geschilderten Schlägen und Tritten passe. Ebenso die großflächigen Hautunterblutungen an den Armen, die „typische Abwehrverletzungen“ seien. Es sei gut möglich, dass die Geschädigte ihre Arme schützend vor sich gehalten habe, während auf sie eingeschlagen wurde.

„Das Verletzungsbild ist als potenziell lebensgefährlich einzustufen“, sagte die Sachverständige. Zwar sei es unwahrscheinlich, dass die 41-Jährige ihren Verletzungen ohne Behandlung schnell erlegen wäre, nach einiger Zeit wäre dies aber durchaus möglich gewesen. Zumal es Hinweise auf innere Blutungen gegeben habe.

In stationärer Behandlung blieb die Geschädigte für acht Tage. Am 31. März wurde sie aus dem Krankenhaus entlassen und an die ambulante Weiterbehandlung überwiesen - in einem zumindest verhältnismäßig guten Zustand, wie den Krankenhausunterlagen zu entnehmen war. Untersucht habe die Sachverständige im späteren Verlauf des 23. März auch den Angeklagten, wie sie erklärte. Der Mann habe sich dabei „ruhig und kooperativ“ verhalten, alkoholbedingte Ausfallerscheinungen habe er zu dem Zeitpunkt keine gehabt.

Der 43-Jährige ist bereits viermal vorbestraft: wegen Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung, Fahrens ohne Versicherungsschutz, Beleidigung und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Fortgesetzt werden soll der aktuelle Prozess am 28. und 30. Oktober am Landgericht Hildesheim.

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