„Machen Sie von
Ihrem Wahlrecht Gebrauch!“
Kreiswahlleiter Björn Sund appelliert zur Stimmabgabe bei der Landratswahl am 26. Oktober

Am 26. Oktober wird im Landkreis Gifhorn eine neue Landrätin oder ein neuer Landrat gewählt.Foto: Silas Stein
Gifhorn. Der Kreiswahlleiter des Landkreises Gifhorn, Kreisverwaltungsdirektor Björn Sund, ruft alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Gifhorn auf, am Sonntag, 26. Oktober, bei der Wahl der Landrätin oder des Landrates ihr Wahlrecht wahrzunehmen und nach gutem demokratischem Brauch ihre Stimme abzugeben.

Die Landrätin beziehungsweise der Landrat wird für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Wahlberechtigt für die Wahl ist,

■ wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat,

■ die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der EU besitzt,

■ seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet Landkreis Gifhorn wohnt

■ und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Ob im Wahllokal vor Ort oder per Briefwahl – jede Stimme zählt: „Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gestalten Sie die Zukunft unseres Landkreises aktiv mit“, fordert Sund auf. „Bestimmen Sie mit, wohin unser Landkreis sich in den nächsten acht Jahren entwickelt.“ Denn die Landrätin beziehungsweise der Landrat nimmt die Vertretung des Landkreises wahr. „Wer nicht zur Wahl geht, überlässt anderen die Entscheidung über die Zukunft!“

Im Landkreis Gifhorn gibt es mit Stand 6. Oktober insgesamt 141.889 Wahlberechtigte. Bis zum Wahltag wird es hier nur noch geringfügige Veränderungen geben. Das gesamte Wahlgebiet des Landkreises Gifhorn verfügt über insgesamt 211 Wahlbezirke – davon 31 Briefwahlbezirke. Am Wahlsonntag werden rund 1.670 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz sein. Außerdem sind in allen Gebietseinheiten des Landkreises Gifhorn und am Sitz des Kreiswahlleiters mindestens 100 Mitarbeitende mit der Organisation und Abwicklung der Wahl beschäftigt.

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag durchgehend von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Für Briefwählerinnen und Briefwähler gilt, dass die Wahlbriefe spätestens am Wahlsonntag, also dem 26. Oktober, um 18 Uhr beim zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Samtgemeindewahlleiter vorliegen müssen. Die genaue Adresse ist dem roten Wahlbrief zu entnehmen.

Am Wahlabend ist für alle Interessierten, die Presse und die politischen Vertreterinnen und Vertreter ab 18 Uhr im Rittersaal des Gifhorner Schlosses ein Wahlinformationszentrum eingerichtet. Dort werden die Ergebnisse der Landratswahl präsentiert. Das vorläufige Wahlergebnis der Landratswahl wird am Wahlabend auch unter www.landkreis-gifhorn.de zu finden sein.

Das endgültige Wahlergebnis der Landratswahl wird der Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung am Montag, 27. Oktober, um 19 Uhr im Großen Sitzungszimmer des Gifhorner Schlosses, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn, feststellen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.

Erfüllt keine Kandidatin oder kein Kandidat diese Voraussetzung, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Personen erforderlich. Eine mögliche Stichwahl findet zwei Wochen nach dem Hauptwahltermin statt – somit am Sonntag, 9. November, von 8 bis 18 Uhr.

Auch für die Stichwahl ist die Briefwahl möglich. Für die Ausgabe bzw. den Versand der Briefwahlunterlagen ist der Zeitraum allerdings wesentlich kürzer und beträgt nur rund 1,5 Wochen. Daher empfiehlt der Kreiswahlleiter statt der Briefwahl, sofern möglich, die Urnenwahl am Stichwahlsonntag. Durch die kurzen Fristen könnte die Post gegebenenfalls nicht rechtzeitig ankommen. „Wer sichergehen möchte, dass seine Stimme am Stichwahlsonntag auf jeden Fall berücksichtigt werden kann, möge die Urnenwahl wahrnehmen“, sagt Kreiswahlleiter Björn Sund. Denn auch hier gilt: Der Wahlbrief muss am Stichwahltag bis spätestens 18 Uhr beim zuständigen Wahlleiter vorliegen.

Wer dennoch die Briefwahl nutzen möchte oder wahrnehmen muss, kann auch alternativ zur postalischen Briefwahlteilnahme das Angebot der Vor-Ort-Briefwahl bei der Wohnortgemeinde in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stichwahl wird ebenfalls ein Wahlinformationszentrum im Gifhorner Schloss ab 18 Uhr eingerichtet sein.

Das endgültige Wahlergebnis nach einer möglichen Stichwahl würde in einer Sitzung des Kreiswahlausschusses am Donnerstag, 13. November, um 15 Uhr im Großen Sitzungszimmer des Gifhorner Schlosses festgestellt werden.

Spätestens danach steht somit fest, wer für die nächsten acht Jahre die neue Landrätin oder der neue Landrat im Landkreis Gifhorn sein wird.

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