Nach aktueller Rechtslage übernehme das Amt die Wohnkosten weiterhin, so Härtel. Darauf weise die Sozialberatung die Ratsuchenden hin. „Ein Verlust der Wohnung infolge Sanktionierung im Landkreis Gifhorn ist beim SoVD-Kreisverband deshalb noch nicht bekannt.“
Sollten die Pläne der Bundesregierung aber auch eine Aussetzung von Wohnkosten beinhalten, sähe das schon anders aus. „Es droht in der Tat Obdachlosigkeit.“ Und zwar nicht nur bei den von Sanktionen Betroffenen, befürchten die Fachleute des Sozialverbands bundesweit. Denn die neue Regelung könnte das Vermieten an Leistungsbezieher für Vermieter deutlich unattraktiver machen. So wäre es für Betroffene noch schwerer, günstigen Wohnraum zu finden – egal, ob sie sanktioniert würden oder nicht.
Bisher gilt für Vermieter die Devise: Gern Bürgergeld-Empfänger, denn das Geld vom Amt komme regelmäßig, sagt Härtel. „Ein kleiner Vorteil, den sozial benachteiligte Menschen bei der meist dramatischen Suche nach einer bezahlbaren Wohnung bisher helfen konnte.“ Das wäre dann vorbei. „Unregelmäßige oder wegfallende Mieteinnahmen, Verkomplizierung der Steuerberechnung und die daraus resultierenden Unsicherheiten könnten dazu führen, dass Vermieter dann einen Bürgergeld-Bezieher als Mieter nicht mehr akzeptieren.“
Sanktionen sind laut Härtel nicht immer vermeidbar. „Ob eine Sanktionierung allerdings auch gerechtfertigt ist, ist leider häufiges Thema in unserer Sozialberatung.“ In vielen Fällen habe der SoVD mit Einsprüchen bei Sozialgerichten erreicht, dass Sanktionierungen aufgehoben wurden. Allerdings dauere das mehrere Monate und komme für Betroffene oft zu spät.