Tipps für den sicheren Weihnachtsbaumtransport
Ob mit Auto, Fahrrad oder zu Fuß: Es sind Regeln zu beachten – Transport per E-Roller verboten

Viele Regeln: Beim Transport eines Weihnachtsbaumes muss auf einige Dinge geachtet werden.Foto: gabort71/123RF
Gifhorn. Die Höhe passt, er ist gut gewachsen, und auch der Preis stimmt: Endlich ist der Weihnachtsbaum für das heimische Wohnzimmer gefunden. Nun muss er aber nach Hause transportiert werden. Der Möglichkeiten gibt es mehrere – und der Tücken ebenfalls. Wir sagen, worauf es ankommt.

Wer sich heimlich einen Baum aus einem Wald holen möchte, um das Geld zu sparen, sollte aufpassen – denn das ist verboten. Einen Baum ohne Genehmigung zu fällen und mitzunehmen, ist Diebstahl. Wer erwischt wird, muss mit hohen Strafen rechnen. Also: Beim lokalen Forstamt anfragen, ob es eine Erlaubnis gibt. Oder auf einer der vielen Weihnachtsbaumplantagen völlig legal einen Baum selbst schlagen. Oft gibt es da sogar einen Glühwein gratis dazu.

Der Baum ist geschlagen, jetzt muss er transportiert werden – doch wie? Ein paar Meter sind es auf jeden Fall immer, die zu Fuß zurückgelegt werden müssen. Auch da sind ein paar Regeln zu beachten.

So ist darauf zu achten, dass die Äste möglichst eng am Stamm liegen – am besten mit einem Netz fixiert. Werden durch weit ausladende Äste Schäden angerichtet, ist dafür der Transportierende haftbar. Das gilt sowohl für beispielsweise Kratzer im Lack parkender Autos als auch für abgerissene Bilder in Hausfluren. Außerdem ist darauf zu achten, dass andere Passanten nicht beim Transport verletzt werden.

Weihnachtsbäume mit dem Fahrrad transportieren? Klar, das geht. Allerdings sollte das Rad geschoben werden – denn wer beispielsweise den Baum mit einer Hand hält und mit der anderen lenkt, gefährdet die Fahrsicherheit. Wird während des Transportes aber doch gefahren, ist darauf zu achten, dass der Baum möglichst eng am Fahrrad anliegt und so befestigt ist, dass er nicht verrutschen kann. Das dient nicht nur der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, sondern auch der eigenen. Stürze mit dem Fahrrad, weil beispielsweise einer der Äste in die Speichen gerät, können böse enden. Das gilt übrigens auch für Mofas.

Lastenräder sind beim Baumtransport ähnlich wie Autos zu sehen. Sie gelten als Fahrzeuge, ragt der Baum mehr als einen Meter hinter die Rückstrahler des Lastenrads hinaus, muss er entsprechend gekennzeichnet werden. Überhänge bis zu 1,50 Meter sind erlaubt, bei Beförderungen über eine Weg­strecke von bis zu 100 Kilometern sind bis zu drei Meter Überhang zulässig. Am Tage muss ab einem Meter Überhang eine rote Kennzeichnung beispielsweise mit einer Fahne erfolgen, bei Dunkelheit oder schlechter Sicht mit einer roten Leuchte.

Auf dem E-Scooter selbst dürfen hingegen keine Gegenstände transportiert werden. Darauf weist der ADAC hin. Auch Anhänger sind nicht gestattet. Bei größeren Weihnachtsbäumen rät der ADAC generell vom Transport per Fahrrad oder E-Scooter ab.

Wohin mit dem Baum im Auto? Und was ist für einen sicheren Transport auf vier Rädern zu beachten? Transportiert werden kann der Baum – je nach Größe – im Kofferraum, im Fahrgastraum oder auf dem Dach. Grundsätzlich gilt bei allen drei Varianten: Den Baum gegen Verrutschen sichern, am besten mit Spanngurten. Die verhindern auch, dass der Baum bei einer Vollbremsung zum Geschoss wird und Schäden anrichtet, wenn er den Fahrer im Rücken trifft oder durch die Windschutzscheibe fliegt. Außerdem sollten die Äste zusammengebunden werden, sonst richten sie während der Fahrt möglicherweise Schäden an oder werden selbst beschädigt.

Wird der Baum im Fahrzeug transportiert, hilft eine Decke, Kratzer im Innenraum zu vermeiden. Muss die Heckklappe geöffnet bleiben, muss sie fixiert werden, damit sich während der Fahrt nicht zuschlägt oder sich weiter öffnet. Der Baum muss insgesamt so im Fahrzeug untergebracht werden, dass die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt wird.

Ragt der Baum mehr als einen Meter aus dem Kofferraum hinaus, muss er gekennzeichnet werden. Überhänge bis zu 1,50 Meter sind erlaubt, bei Beförderungen über eine Wegstrecke von bis zu 100 Kilometern sind bis zu drei Meter Überhang zulässig. Am Tage muss ab einem Meter Überhang eine rote Kennzeichnung beispielsweise mit einer Fahne erfolgen, bei Dunkelheit oder schlechter Sicht mit einer roten Leuchte.

Die Kennzeichnungspflicht gilt übrigens auch für den Transport auf dem Autodach. Hier sollte die Stammseite nach vorne zeigen, um den Luftwiderstand zu reduzieren. Der Baum darf vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen. Ragt der Baum seitlich über das Fahrzeug hinaus, ist zu beachten, dass die Gesamtbreite von Auto und Ladung nicht mehr als die gesetzlich zulässigen 2,55 Meter beträgt.

Vor einem Transport mit einem Anhänger – für den übrigens die gleichen Regeln gelten wie beim Transport mit einem Auto – ist zusätzlich zu prüfen, ob der erforderliche Führerschein vorhanden ist und ob Auto und Anhänger für das Ladungsgewicht zugelassen sind.

Christoph Nowak, Pressesprecher der Gifhorner Polizei rät: „Beim Weihnachtsbaumtransport gelten die gleichen Regeln wie beim Transport von Möbelstücken. Ladungssicherheit, gute Sicht, Fahrsicherheit, sichtbare Kennzeichnung sind die wichtigsten Punkte.“ Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen, eventuell auch mit Punkten in Flensburg bis hin zu Schadensersatzforderungen, falls etwas passiert.

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