Gegen einen bereits ergangenen Strafbefehl, die ausstehenden Krankenkassenbeiträge sowie eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro zahlen, hatte der Gifhorner Einspruch eingelegt. Ihm war sehr daran gelegen, sich zu erklären. Die versprochene Hilfe seines vorherigen Vorgesetzten sei ausgeblieben. „Ich hatte null Erfahrung, was das Geschäft angeht“, sagte er. Er habe ums finanzielle Überleben gekämpft und gehofft, die Aussenstände noch zahlen zu können - bis es nicht mehr ging.
„Bedauerlich“ fand der Richter den Werdegang des Gifhorners, der mit dieser Gastronomie in der Pleite landete. Aber juristisch sei die Sachlage eben eindeutig: Wer Sozialbeiträge nicht zahlt, muss sich wegen „Vorenthalten von Arbeitsentgelt“ verantworten. Klare Sache auch: Ein Einspruch erhöhe das Risiko auf eine höhere Strafe. So sehr der 28-Jährige auch haderte - „es war nicht meine Absicht“ - er zog schließlich seine Einspruch zurück und beließ es bei dem bereits ergangenen Urteil.