Daran ließ der junge Mann auch keinen Zweifel. Aber gegen den Strafbefehl hatte er trotzdem Berufung eingelegt. „Ich war ja auch naiv und bin auf die Fälschung hereingefallen“, war nur eine von viele Einlassungen. Ob der Richter nicht einfach die Entscheidung zurücknehmen könne, wenn er den Schaden gut mache. Und auf Mitleid setzte er auch noch. „Sie müssen verstehen, ich bin ein junger Mann. Das ist sehr viel Geld für mich.“
Ein ums andere Mal bremste der Richter den 24-Jährigen ein. Sollte er auf seiner Berufung bestehen, werde es ziemlich sicher noch dicker kommen und die Geldstrafe höher ausfallen. Verstanden, was diese Ansage bedeutet, hatte es der Vater, der im Zuschauerraum saß. Der berief sich auf anwaltlichen Rat, man könne die Angelegenheit vielleicht gegen Zahlung des entstandenen Schadens ans Opfer einstellen. Genau darauf hatte sich wohl sein Sohn schon eingestellt.
Als der Richter fragte, ob er denn überhaupt Geld dabei hat, holte der 24-Jährige schnell etliche Geldscheine hervor und legte 200 Euro, davon 20 Euro „für einen Kaffee“, fürs Opfer auf den Tisch beim Richter. Der erkundigte sich bei der Vertreterin der Staatsanwaltshaft, ob diese Art der Abwicklung auch von ihrer Seite aus okay sei. Und so kam es zur erhofften günstigeren Variante. Dem Opfer übergab der Richter 200 Euro. Damit ist das Verfahren auch eingestellt. Vater und Sohn waren mehr als erleichtert: „Es tut uns leid. Danke, danke, danke“, rief der Vater beim Verlassen des Gerichtssaales.