Doch wer war letztlich für das ganze Geschehen verantwortlich? Die Frau, die den Kreditvertrag unterschrieben hatte, ihr Ehemann, der alles eingefädelt hatte - oder ein angeblicher Kreditmakler, der den ausschlaggebenden Einkommensnachweis gefälscht haben soll? Das hatte das Gericht zu klären.
Vorausgegangen waren laut Anklage mehrere Kreditanträge des Paares, die aber wegen des zu geringen Familieneinkommens von den Banken abgelehnt worden seien. Nicht mal 2.000 Euro sollen dem Paar zur Verfügung gestanden haben. Und dann soll der Mann einen Kreditmakler kennengelernt haben, der mit der später Kredit gebenden Bank zusammengearbeitet haben wollte. „Er hat gesagt, gib mir mal die Unterlagen. Ich mache das schon“, erläuterte der Angeklagte.
Aus diesem „Ich mache das schon“ wurde ein Antrag über einen Ratenkredit in Höhe von 62.500 Euro. Monatliche Tilgung: 836 Euro. Der Antrag wurde bewilligt, das Geld auf das Konto der 37-Jährigen überwiesen. Aber nur kurz. Denn das angebliche Nettoeinkommen der Frau soll laut Abrechnung 3.100 Euro betragen haben - eine entsprechende Summe kam aber nie auf dem Konto an. Die Bank prüfte erneut, stellte fest, dass der Einkommensnachweis gefälscht war, rief die 62.500 Euro zurück und kündigte obendrein auch noch das Konto der Frau.
Über den Rechtsanwalt des Mannes räumte das Paar die Vorwürfe weitgehend ein. „Aber der Makler hat den Antrag gestellt und den Einkommensnachweis gefälscht. Mein Mandant hat seine Frau nicht aufgeklärt. Aber sie hatten auf jeden Fall vor, den Kredit zurückzuzahlen“, erklärte der Anwalt.
„Und wie wollten Sie den Kredit zurückzahlen?“, wollte der Vorsitzende Richter wissen. „Mein Mann hätte sich Arbeit gesucht und es zurückgezahlt. Da habe ich mich auf ihn verlassen“, so die Angeklagte, deren derzeitiges Einkommen der Tilgungsrate von 836 Euro entspricht. Sie absolviert nach eigener Aussage gerade eine Ausbildung.
Von dem gefälschten Einkommensnachweis habe sie nichts gewusst, erklärte die 37-jährige Angeklagte. Dass im Antrag gleich auf der ersten Seite bei ihrem Einkommen 3.100 Euro netto stand, wie ihr der Richter zeigte, habe sie beim Unterschreiben nicht gesehen. „Aber Sie haben unterschrieben. Das ist dann Ihr Problem, wenn Sie vorher nicht richtig draufschauen. Dann haften Sie auch dafür. Sie hätten sich fragen müssen, als das Geld kam, warum bekommen wir das jetzt, wenn die Anträge sonst immer abgelehnt wurden.“
Letztlich aber stellte der Richter das Verfahren gegen die Angeklagte in Abstimmung mit der Staatsanwältin ein. Der Ehemann der Angeklagten war damit aber noch nicht durch. Zwar wies er keinen Eintrag im Strafregister auf, und laut Staatsanwältin war auch kein Schaden entstanden, da die Bank die Kreditsumme frühzeitig zurückgebucht hatte. Dennoch hatte der Mann den Stein ins Rollen gebracht. „Ich denke, eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 50 Euro sind Tat und Schuld angemessen“, so die Staatsanwältin.
„Mein Mandant wollte den Kredit zurückzahlen. In diese Fälschungssache wurde er reingezogen“, versuchte der Verteidiger die Strafe auf 50 Tagessätze zu je 30 Euro zu drücken. Er verwies erneut auf den Kreditmakler, dessen Name in den Akten stehe und gegen den die Staatsanwaltschaft auch ermitteln sollte. „Wenn wir den kriegen sollten, wäre das der Jackpot“, entgegnete der Richter. Sein Urteil für den 39-jährigen Angeklagten: 70 Tagessätze zu je 40 Euro.