Die Dinge stehen nicht gut für den Mann. 27 Eintragungen hat er im Strafregister. Und nach seiner Bewährungsstrafe aus 2024 ist der Vorfall im Famila-Einkaufszentrum, um den es im Saal 120 des Amtsgerichts Gifhorn geht, die dritte Straftat unter Bewährung - und das in kurzen Abständen. „Und die Bewährungszeit ist noch nicht so alt“, sagt der Strafrichter.
Der Angeklagte hat noch ein weiteres Problem, ein Kernproblem, und das seit langem: Alkohol und illegale Drogen. Vom Verkauf der geklauten Schuhe wollte er sich Alkohol kaufen, räumt er ein. Der Strafrichter ist drauf und dran, den Gifhorner für 34,99 Euro in den Bau zu schicken. Und dann kommen die beiden Schriftstücke ins Spiel.
Sie bescheinigen dem Angeklagten, an einer Qualifizierungsmaßnahme der Diakonie und an einer Therapie mitzuwirken. Bringen ihn diese Maßnahmen endlich auf die richtige Spur? „Ich kann nur sagen, dass ich auf einem guten Weg bin und die Chance nutzen will”, versichert der Angeklagte in seinem letzten Wort. Staatsanwalt und Strafrichter lassen sich - auch in Rücksprache mit Bewährungshelferin und Sozialarbeiter im Zuschauerraum - überzeugen, vom Gefängnis ein drittes Mal doch noch abzusehen.
Der Staatsanwalt beantragt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro. Aber das ist dem Strafrichter dann doch zu nachsichtig. Eine Haftstrafe von zwei Monaten, die erneut zur Bewährung ausgesetzt wird, soll es schon sein. Dazu 150 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Er gibt dem Kästorfer eindringlich mit auf den Weg, die Probleme nun endgültig ernsthaft anzugehen. Denn beim nächsten Mal wären es nicht nur die zwei Monate aus der jetzigen Strafe, sondern zusätzlich noch die sechs aus der Bewährungsstrafe von 2024 - mindestens.