Wesendorf: Ende eines Schildbürgerstreichs
Landkreis nimmt nach halbem Jahr umstrittene Anordnung zurück: Ortsdurchfahrt bald wieder durchgängig

"Der Schildbürgerstreich hat ein Ende": Die alte Regelung wird an der Gifhorner Straße in Wesendorf wieder hergestellt - mit einer durchgängigen Ortsdurchfahrt inklusive Tempo 50.Foto: Sebastian Preuß
Wesendorf. Es ist das Ende eines Schildbürgerstreichs in Wesendorf: Von Gifhorn kommend am Kreisel in den Ort hineinfahren, danach wieder raus und nach 250 Metern wieder in den Ort fahren? Mit dieser seit einem halben Jahr geltenden Regelung ist nun bald Schluss, wie Bürgermeister Holger Schulz berichtet.

Zuweilen hat Schulz auch mal frohe Kunde in der morgendlichen Post: Am Montag war es eine Benachrichtigung vom Landkreis Gifhorn vom Freitag zu einer neuen verkehrsbehördlichen Anordnung für die K7-Ortsdurchfahrt. „Jetzt gilt wieder die alte Regelung, was uns sehr freut. Der Schildbürgerstreich hat ein Ende.“ Noch stehe zwar die überflüssige Beschilderung an der Gifhorner Straße, aber es dürfte laut Schulz nur noch eine Frage der Zeit sein, bis die Kreisstraßenmeisterei den alten Zustand auch für alle sichtbar wieder hergestellt haben dürfte.

250 Meter Außerortslage zwischen Wesendorf

Rückblende zum Jahresbeginn: Der Landkreis Gifhorn hatte als Verkehrsbehörde angeordnet, dass zwischen Kreisel Vor den Fuhren und der Zufahrt zum Hammersteinpark keine Ortslage sei. Also fahren die Verkehrsteilnehmer aus Gifhorn kommend seitdem am Kreisel in den Ort hinein, hinter dem Kreisel wieder raus und haben dann 250 Meter Außerortsstrecke mit Tempo 70, bis es dann wieder ein Ortsschild Wesendorf gibt.

Begründung: Auf dem Teilabschnitt der K7 gibt es keine beidseitige Bebauung, die der Landkreis als Voraussetzung für eine geschlossene Ortschaft ansieht. Die Wesendorfer sahen das immer anders, so Schulz: „Als Gemeinde haben wir uns über einen langen Zeitraum mit großem Engagement dafür eingesetzt, dass die tatsächliche Verkehrssituation an der K7 berücksichtigt wird. Zahlreiche Gespräche, Ortstermine, Stellungnahmen und rechtliche Bewertungen waren notwendig.“ Offenbar mit Erfolg, der Landkreis lenkt nun ein.

Die Verkehrsbehörde habe die Situation neu bewertet. Offenbar auch deshalb, weil laut Schulz das eingeschaltete Ministerium nach einem halben Jahr Prüfung den Stab ans Gifhorner Schloss der Zuständigkeit halber zurückgegeben hat. Es könne eine eigene Ermessensentscheidung des Landkreises nicht ersetzen, heißt es in der neuen Anordnung.

Was hat den Landkreis nun umgestimmt? Laut Schulz sind das vier Punkte. Das angrenzende Wohngebiet habe direkten Zugang zur Kreisstraße, zahlreiche Schülerinnen und Schüler nutzten die Bushaltestellen auf beiden Seiten und sie damit verbundenen Querungen der Straße besonders zu Schulzeiten sowie der Abenteuerspielplatz, den viele Kinder zu Fuß erreichen. „In der Gesamtschau gehe ich vorliegend mithin von einer innerortstypischen Gefahrenlage aus“, hat die Verkehrsbehörde des Landkreises nun ein Einsehen, wie aus der Anordnung zu lesen ist.

Keine gewöhnliche
Außerorts-Strecke

„Diese Verkehrssituation unterscheidet sich deutlich von einer gewöhnlichen außerörtlichen Straße“, sagt Schulz. „Deshalb wurde entschieden, dass auf diesem Streckenabschnitt wieder Tempo 50 gilt. Damit wird die Verkehrssicherheit erhöht und gleichzeitig eine nachvollziehbare und einheitliche Verkehrsführung geschaffen.“

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