Bewährungsstrafe: Letzte Chance für 21-Jährigen
Amtsgericht Gifhorn: Direkt nach der Haft wieder straffällig geworden

Gifhorn. Schafft ein 21-Jähriger in Gifhorn die Wende seines Lebens? Nach den Vorkommnissen im letzten Herbst hatten Staatsanwaltschaft und Richter so einige Bauchschmerzen, welches Strafmaß angemessen ist. Denn: „Sie waren gerade einmal zwei Wochen aus der Haft raus - und dann passiert das“, hielt ihm der Richter eindringlich vor, warum der junge Mann sich aktuell am Gifhorner Amtsgericht verantworten musste.

Starker Tobak, der im Oktober 2025 geschehen war. Der aus Norddeutschland stammende junge Mann, der nun unter den Fittichen der Kästorfer Jugendhilfe lebt, verlängerte sein ohnehin schon langes Sündenregister innerhalb weniger Stunden um mehrere Straftaten. Laut Anklage schnappte er sich verbotenerweise den Schlüssel eines Privatautos und fuhr damit in Richtung Nordkreis. Einen gültigen Führerschein hatte er nicht.

Auto gestohlen, berauscht damit gefahren

Dass er auch noch alkoholisiert und unter Drogeneinfluss stand, stellte sich später heraus. Bei den beiden Vergehen blieb es aber nicht. In Knesebeck rammte der junge Mann ein parkendes Auto und hinterließ erheblichen Schaden am Auto. Anhalten? Fehlanzeige.

Es folgte kurze Zeit später bei der Weiterfahrt Unfall Nummer zwei mit einem anderen geparkten Fahrzeug. Und immer noch setzte der 21-Jährige seine Tour mit dem gestohlenen Wagen fort. Bis er die Kontrolle über das Auto verlor, über die Fahrbahn hinweg kam und gegen einen Baum krachte. Dass alles so geschehen war, wie es ihm vorgehalten wurde, bestritt der Angeklagte erst gar nicht.

Folgen der Crashfahrt

Bei der Verhandlung ging es um weitaus mehr als um Blechschäden. Der 21-Jährige selbst erlitt durch die Crash-Fahrt einen Oberschenkelhalsbruch - was die Bemühungen, sein Leben auch im Zuge einer Berufsausbildung neu aufzustellen, aktuell behindert.

Aber das wäre auch ohne das Handicap eine große Herausforderung: Der 21-Jährige musste nämlich bereits wegen einer Reihe von Vergehen, darunter Diebstahl und Betrug, eine längere Jugendhaftstrafe verbüßen. Dass er die komplette Zeit absaß, machte den Richter stutzig. Im Regelfall hätten Häftlinge eher das Bemühen, die Haftstrafe verkürzen zu können. Warum der 21-Jährige nicht? Er habe keine Anlaufstelle, kein Ziel gehabt, wo er habe hingehen können. Daher sei es ihm lieber gewesen, inhaftiert zu bleiben über die gesamte Zeit, so der Angeklagte.

Wieder Kontakt zur Familie

Inzwischen habe er jedoch wieder Kontakt mit seiner Familie, seiner Mutter und zwei Geschwister. „Die stehen auch hinter mir.“ Auch jetzt, da er unmittelbar nach der verbüßten Haft erneut ein Fall für die Justiz wurde.

Ehrlich gab er zu, dass er diese Verhandlung eher pessimistisch angetreten habe und denke, erneut hinter Gitter zu kommen. Er habe „Scheiße gebaut“, druckste er nicht lange rum, was das jüngste Vergehen angeht. Immerhin ein erster Erfolg auf dem Weg in ein regelkonformes Leben: Alkohol rühre er nicht mehr an, „leider kiffe ich noch“, sagte er.

Hat er eine letzte Chance auf eine Bewährungsstrafe verdient? Richter und Staatsanwaltschaft machten sich diese Entscheidung nicht einfach. In der Diakonie sei der 21-Jährige gut aufgehoben, um sein Leben auf die Reihe zu kriegen, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Er wolle dem Mann noch einmal „eine Chance geben“. Seiner Forderung nach einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung schloss sich der Richter in seinem Urteil an. Ob der junge Mann seine Chance ergreift, liege an ihm. „Immerhin haben Sie schon ganz viel Lebenszeit vertan“, mahnte der Richter an.

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