Wie teuer es für die Fernwärme-Kunden nun tatsächlich wird, ist unklar. Eine endgültige Auswertung des Verbrauchsverhaltens liegt noch nicht vor. Die LSW hat gerade erst mit den Ablesungen der Zähler für die Jahresrechnung begonnen, die zur Mitte des Jahres erfolgt. „Wie die aktuellen Entwicklungen am Strom- und Wärmemarkt und die daraus resultierenden Verbraucherpreise auf die Jahresrechnung der einzelnen Haushalte wirken, ist nach wie vor vom individuellen Verbrauchsverhalten und von den Vertragspreisen abhängig“, teilte die LSW mit. Dazu kämen staatliche Hilfen wie die Dezember-Soforthilfe und die Preisbremsen.
Die Kundinnen und Kunden der LSW erhielten in diesem Jahr schon mehrmals Post von ihrem Versorger: Im Januar landeten die Abschlagsforderungen in den Briefkästen mit oft stark erhöhten Beträgen, im Februar folgten dann Informationsschreiben über die zu erwartenden Entlastungen durch die Preisbremsen des Bundes. Diese Entlastung galt ab März rückwirkend für Januar und Februar. Verbraucher sollen für 80 Prozent ihres persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches – in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch – einen Preis garantiert bekommen. Dieser beträgt beim Strom 40 Cent je Kilowattstunde, beim Gas 12 Cent und bei Fernwärme 9,5 Cent. Für verbrauchte Energie über die 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs hinaus wird der vertraglich vereinbarte Tarif fällig. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, sie kann von der Bundesregierung aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden.