Die Strafkammer hielt den Angeklagten für vermindert schuldfähig und ordnete die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie an.
Im Vorfeld hatte es in dem Verfahren auch ein psychiatrisches Gutachten gegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und neun Monate Jugendstrafe und keine Unterbringung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der junge Mann hatte im November 2022 versucht, seinen besten Freund und dessen Freundin mit einem Messer im Schlaf zu töten.