Im Februar war es laut Anklage an der Esso-Tankstelle am Berliner Ring zu einem Streit gekommen. Diese gipfelte darin, dass der Angeklagte einem Streitschlichter Pfefferspray ins Gesicht sprühte. Außerdem soll er zwei am Geschehen Beteiligte mit „Junkie-Frau“ und „Scheiß-Ausländer“ beleidigt haben.
Wie es zu dem Streit gekommen war, könne er sich nicht erklären, gab der Angeklagte vor Gericht an. „Ich war von einem Kollegen von der Arbeit abgeholt worden. Wir wollten einen Frühschoppen machen.“ Dieser morgendliche Umtrunk hatte es in sich. Die beiden Männer hätten sich zuerst eine Flasche Wodka geteilt.
Die Sauftour wurde an der Aral-Tankstelle an der Heinrich-Nordhoff-Straße mit Bier fortgesetzt und führte dann weiter zum Edeka-Markt am Berliner Ring. Hier hätten sie sich erneut Bier gekauft und „weiter gezecht“. Dann seien die Männer zu benachbarten Tankstelle hinübergegangen. Dahinter ist ein großer Parkplatz, hier hielten sich auch eine 43-jährige Wolfsburgerin und ein 32-jähriger Wolfsburger auf. In der Mittagszeit kam es dann zum Streit unter den Anwesenden der mit dem Spray endete. „Ich kann mich nicht erinnern, ich muss wohl ziemlich alkoholisiert gewesen sein“, so der Angeklagte.
Warum er überhaupt das Pfefferspray dabei gehabt habe, wollte die Richterin wissen. Der Angeklagte führte aus, dass er das Spray immer in seinem Rucksack dabei habe, um sich auf dem Weg zur Arbeit verteidigen zu können. „Ich fahre auf dem Rad durch den Wald, ich bin schon einige Male von Hunden gebissen worden.“ Die Aussagen der Zeugen ergaben, dass der Angeklagte dem 32-jährigen Wolfsburger eine Flasche wegnehmen wollte, als dieser im Begriff war sich ein Feierabendbier zu gönnen. Es kam zu derben Beschimpfungen. Im Zuge der Auseinandersetzung trat der Angeklagte auch ein abgestelltes Fahrrad um.
Kurios bei diesem Fall: Das Opfer, ein 60-jähriger Wolfsburger, und der Angeklagte kennen sich. Sie haben einmal in derselben Straße gewohnt. Der 60-Jährige versuchte, beim Streit zu schlichten und wurde Ziel des Pfeffersprays. Sonst bekam keiner der Beteiligten das Spray ab. Der Angeklagte habe sich im Nachgang bei ihm entschuldigt, so das Opfer in seiner Zeugenaussage.
Die Staatsanwaltschaft forderte ein Strafmaß von sieben Monaten und zwei Wochen und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung. Gegen den Angeklagten habe zwar sein Vorstrafenregister gesprochen, für ihn aber dass er sich entschuldigt habe, die Tat bereue und aufgrund seiner festen Arbeit eine positive Sozialprognose vorweise. Die Richterin schloss sich in ihrem Urteil der Staatsanwaltschaft an. Sie verurteilte den Angeklagten zu sechs Monaten und zwei Wochen Freiheitsstrafe und setzte die Haft zur Bewährung aus. Daneben muss der 34-Jährige 500 Euro an das Hospiz zahlen.