„Da es sich bei einer Kfz-Zulassung um einen komplexen Verwaltungs- und Datenschutzprozess handelt, sind auch die Voraussetzungen für die Nutzung des Online-Services ein wenig komplexer“, heißt es aus der Verwaltung.
Neben einem neuen Personalausweis mit Onlineausweisfunktion braucht der Fahrzeughalter auch ein Ausweis-Lesegerät sowie ein Mobiltelefon mit NFC-Funktion („Nahfeldkommunikation“). Des Weiteren sollte eine Ausweis-App installiert sein. Nach der Online-Anmeldung müssen die Daten vom Fahrzeugbrief eingegeben werden. Es folgt die Eingabe der eVB Nummer der Versicherung zum Nachweis der Haftpflicht und die Kontodaten für den Einzug der Kfz-Steuern. Das alte Kennzeichen kann beibehalten oder ein neues Wunschkennzeichen beantragt werden.
Die Kosten für den Online-Service sind in ganz Deutschland einheitlich. Die Online-Gebühr beträgt 27,90 Euro. In der Zulassungsstelle des Rathauses würden 27 Euro berechnet. Etwas günstiger ist die Fahrzeug-Abmeldung: Sie kostet 5,70 Euro statt 6,90 Euro. Die Umschreibung in einen anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens mit und ohne Halterwechsel kostet online 28,20 statt 27 Euro. Weitere Kosten entstehen für die Zusendung der Zulassungsbescheinigung per Einschreiben.
Fahrzeughalter sparen also die Zeit, die sie für den Gang zur Behörde benötigen würden. Ein weiterer Vorteil ist, dass Online-Nutzer direkt mit ihren noch ungestempelten Kennzeichen losfahren können. Der vorläufige Zulassungsnachweis, der rund 30 Minuten nach der Online-Prozedur verschickt wird, sollte gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Zudem sollte der Bescheid über die Zulassung mitgeführt werden. Diese Ausnahmeregelung ist für zehn Tage gültig.