„Die Kosten sind abhängig von der beauftragten Sachverständigenorganisation und belaufen sich auf Beträge zwischen 200 und 500 Euro, die direkt an die Sachverständigenorganisation zu entrichten sind“, erklärt Ralf Schmidt. Hinter einer solchen Prüfung stecke ein routiniertes Verfahren: Die Stadt Wolfsburg weise die betreibenden Personen auf ihre Pflicht hin, eine Prüfung ihrer Ölheizung durchführen zu lassen. Die Besitzer beauftragen daraufhin einen Sachverständigen. „Die sachverständige Person führt die Prüfung an der Anlage durch und sendet den Prüfbericht zur Anlage an die Untere Wasserbehörde“, beschreibt der Pressesprecher der Stadt Wolfsburg.
Die Untere Wasserbehörde wiederum prüfe die Berichte und könne gegebenenfalls weitere Schritte einleiten. Dazu würden beispielsweise auch zusätzliche Prüfungen, die die Behörde anordnen kann, gehören. „Grundsätzlich ist die betreibende Person auch ohne gesonderte Aufforderung der Behörde verpflichtet, Mängel an ihrer Heizöllageranlage zu beheben“, betont Schmidt. Da diese Pflichten den Betreibern von Heizölanlagen teilweise nicht bekannt seien, unterstütze die Untere Wasserbehörde den Prozess mit Hinweisanschreiben sowie kostenpflichtigen Erinnerungen. „Die Prüfpflicht gilt auch für bestehende Anlagen und ist nachzuholen, weil gerade Altanlagen eine Gefährdung für Gewässer darstellen können“, warnt Schmidt. Abhängig vom Aufstellort – das kann beispielsweise die Lage in einem Wasserschutzgebiet oder eine ober- beziehungsweise unterirdische Position der Ölheizung sein – und dem Gesamtvolumen könnten bestimmte Ölheizungen auch wiederkehrenden Prüfungen unterliegen. Wer sich zudem um eine nachteilige Veränderung von Gewässereigenschaften sorge, könne unabhängig von der bestehenden Prüfpflicht eine einmalige Prüfung oder wiederkehrende Prüfungen durch die Untere Wasserbehörde durchführen lassen.
„Wer eine Heizöllageranlage mit mehr als 1.000 Litern Fassungsvermögen besitzt und noch kein Schreiben der Stadt erhalten hat, sollte selbst aktiv werden“, rät Schmidt. Sowohl die Anzeige einer bestehenden Ölheizung sowie eine wesentliche Änderung oder eine Stillegungsbescheinigung könnten mithilfe von entsprechenden Formularen über das Online-Rathaus an die Untere Wasserbehörde gesendet werden.