Konkret geht es um die General Safety Regulation – VO(EU)2019/2144, nach der ab dem 7. Juli 2024 alle Neufahrzeuge mit einer Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre ausgerüstet sein müssen. Ein Volkswagen-Sprecher teilt auf AZ/WAZ-Anfrage mit: „Die EU-Verordnung EU2021-1243 bezieht sich dabei auf einen technischen Standard, der die verschiedenen Möglichkeiten im technischen Sinne beschreibt, wie die Schnittstelle aussehen kann.“
Volkswagen setzt beim Einbau dieser Schnittstelle zwischen Auto und Testgerät (AlcoholInterlock) auf eine Software-Lösung. Wie das in der Praxis funktioniert, erklärt der Sprecher: „Wenn ein externes Alkoholtestgerät verbaut im Fahrzeug ist, muss vor jedem erstmaligen Fahrzeugstart eine Atemprobe abgegeben werden. Ist der Atemtest bestanden, ist es möglich, den Motor zu starten.“ Misst das Gerät eine Alkoholfahne, lässt sich der Motor nicht starten.Um zu verhindern, dass der Fahrer einen nicht alkoholisierten Freund oder Passanten ins Röhrchen pusten lässt, sind laut ADAC-Sprecher Michael Gebhardt weitere Maßnahmen möglich: „So kann beispielsweise eine Kamera im Auto installiert sein oder während der Fahrt wird ein zweiter Alkoholtest notwendig.“ Wichtig: Laut Volkswagen ist es möglich, sogenannte „Freistartzeiten“ in das System zu programmieren, das heißt: Nach kurzen Zwischenstopps – etwa Brötchen holen beim Bäcker – sei kein erneuter Atemalkoholtest notwendig.
Laut ADAC werden solche alkoholempfindlichen Wegfahrsperren in einigen europäischen Ländern längst angewendet – etwa in Frankreich oder in den Niederlanden. So ist der Einbau von Alkohol-Wegfahrsperren in Frankreich in Schulbussen vorgeschrieben. Auch Fahrer, die mehrfach mit Alkohol am Steuer erwischt wurden, müssen eine Alkohol-Wegfahrsperre in ihr Auto einbauen lassen. In den Niederlanden haben Alkoholsünder seit 2011 die Wahl: Entweder sie geben für fünf Jahre den Führerschein ab – oder sie installieren für zwei Jahre eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre.
Noch weiter geht Schweden: Hier sind Alkohol-Wegfahrsperren nicht nur in Fahrzeugen von Alkoholsündern verbaut, sondern präventiv auch in Bussen, Taxen und Lkw. Auch Fahrzeuge von Regierungsvertretern sind mit Alkohol-Wegfahrsperren ausgerüstet.
Und in Deutschland? „Hier gibt es keinerlei Pläne, alkoholempfindliche Wegfahrsperren einzubauen“, sagt ADAC-Sprecher Michael Gebhardt. Nebenbei: Die Kosten pro Fahrzeug würden etwa zwischen 800 und 1.500 Euro liegen, so Gebhardt.
Wolfsburgs Polizeisprecherin Melanie aus dem Bruch hält Alkohol-Interlocks für überlegenswert: „Der Straßenverkehr fordert die vollständige Aufmerksamkeit eines Fahrzeugführers.“ Der Konsum von Alkohol oder Drogen (etwa Cannabis) und das Führen eines Fahrzeugs würden nicht zusammenpassen: „Wenn diese Systeme funktionieren, so dass das Fahren unter Alkohol nicht möglich ist und dadurch (schwere) Unfälle verhindert werden können, ist das grundsätzlich ein guter Ansatz.“