In Zeiten steigender Energiepreise wurde es vor allem in den vergangenen zwei Jahren für viele Menschen immer interessanter, eigene Energie zu produzieren. Vor einigen Jahren waren die Preise für Solarmodule hoch. Die Nachfrage war da, konnte aber nicht immer zeitnah befriedigt werden. Das hat sich jetzt geändert. „Nach sehr hohen Preisen in der Energiekrise sind Solarstromanlagen jetzt wieder günstiger geworden. Vor allem die Großhandelspreise für Solarmodule sind deutlich gesunken“, sagt Klaus Nottebaum, Energieberater der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Verbraucher sollten in einer Beratung abklären lassen, wie viel Geld sich mit der Anlage sparen lässt. „Jede einzelne Anlage muss sorgfältig und individuell geplant werden, damit sie zum voraussichtlichen Stromverbrauch passt“, betont Energieexperte Nottebaum. Der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms sei meistens die rentablere Variante, da jede selbst genutzte Kilowattstunde nicht beim Stromanbieter gekauft werden muss. Je höher der Stromverbrauch im Haus, desto besser sei die Rentabilität. In einem typischen Haushalt können meist bis zu 30 Prozent des erzeugten Stroms selbst verbraucht werden. „Ob eine Photovoltaikanlage sinnvoll realisiert werden kann, hängt nicht zuletzt von den Standortgegebenheiten ab. Vor der Anschaffung sollte daher genau geprüft werden, ob die Dachfläche in Bezug auf Ausrichtung, Neigung, Verschattungsfreiheit und Tragfähigkeit überhaupt für das geplante Vorhaben geeignet ist“, empfiehlt Nottebaum.
Simon Diestelmann, Geschäftsführer von gecko energy, einem Photovoltaik-Dienstleister aus Wolfsburg, hat festgestellt, dass viele Bürger noch Fragen bezüglich des Solarpaketes haben. „Vielen ist gar nicht bewusst, wie viel Strom ihr Haus pro Jahr benötigt. Da herrscht eine Menge Beratungsbedarf.“ Vor allem was die Größe der PV-Anlage betrifft, seien viele Nutzer nicht entsprechend informiert. „Wer nur einen Jahresverbrauch von 2000 Kilowattstunden hat, der braucht keine riesige Anlage auf dem Dach“, sagt Diestelmann. Das „Solarpaket 1“ habe im Wesentlichen zwei große Änderungen zum Inhalt. Erstens: Die Einspeiseleistung wurde von 600 Watt auf 800 Watt angehoben. Das seien zwar nur 200 Watt, die seien aber entscheidend. „Ein Stand-by-Verbrauch eines Hauses kann damit abgedeckt werden“, so Diestelmann. Die Begrenzung der Einspeisung auf 800 Watt geschehe aus Sicherheitsgründen.
Alles was darüber hinausgeht, werde teilweise zu unlukrativen Preisen ins Stromnetz eingespeist. Die zweite wesentliche Neuerung besagt, dass es nun gestattet ist, 2000 Watt Modulleistung auf das Dach legen zu lassen und trotzdem eine Steckeranlage zu nutzen – das entspricht fünf 400-Watt-Modulen. „Ein erster Einstieg in die Welt der erneuerbaren Energien. Das ist eine leistungsfähige kleine PV-Anlage zum Bruchteil des Preises“, so Diestelmann. Auch Laien wissen, dass eine Solaranlage die meiste Energie in der Mittagszeit produziert. Die Sonne steht dann im Zenit. Berufstätige sind tagsüber aber nicht daheim. Daher sollte der Strom zwischengespeichert werden. Laut Experte Diestelmann bietet sich hier ein System an, dass sowohl Wechselrichter als auch Speicher in einem ist.
Der Wechselrichter wird benötigt, um den im Solarfeld produzierten Gleichstrom in Wechselstrom umzuwandeln, sodass er in das Stromnetz des Hauses eingespeist werden kann. „Dadurch kann die Energie für die Abend- und Nachtstunden gespeichert werden“, erklärt Diestelmann. Ein weiterer Vorteil: Wenn die geleistete Energie vom Dach nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken, könne Energie aus dem Speicher genommen werden. Diestelmann rät dazu, das Solarsystem auf dem eigenen Dach von einem Fachbetrieb installieren zu lassen.
Der Installationsbetrieb meldet die Solarstromanlage beim Stromnetzbetreiber an, dieser vergütet den eingespeisten Solarstrom nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Steckersolar-Geräte müssen seit dem 16. Mai 2024 nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. Netzbetreiber sind mit dem „Solarpaket I“ verpflichtet worden, eine Anfrage zur Installation einer Photovoltaik-Anlage bis 30 kWp innerhalb von vier Wochen zu beantworten. Laut Verbraucherzentrale gelten angefragte Anlagen automatisch als genehmigt, sofern innerhalb der Frist keine Antwort erfolgt.