Im Mittelpunkt des Masterplans steht die Aufgabe, die Feuerwehren in Wolfsburg entsprechend für die Zukunft zu wappnen. Es gehe darum, Lagerkapazitäten zur Verfügung zu haben, damit beispielsweise auf eine erneute Pandemie reagiert werden kann oder eine Vielzahl Geflüchteter bei weiteren Entwicklungen in Sachen Krieg aufgenommen werden könnte. Auch gesetzliche Veränderungen im Sinne der Anforderungen müssen im Blick behalten werden: Nach einem Brandeinsatz muss die Ausstattung der Feuerwehrleute gereinigt und auf die Technik überprüft werden. Dazu benötigt man entsprechende Räume zur konsequenten Trennung von Arbeitsbereichen mit kontaminierter Ausstattung und den übrigen „weißen“ Räumen.
Doch was passiert, wenn wirklich ein „Worst Case“ eintritt, zum Beispiel im Kriegsfall? Zur technischen Ausstattung der Stadt zählen unter anderem eine Notstromversorgung, Leuchtmittel, Kommunikationsmittel zum sicheren Austausch mit der Feuerwehrleitstelle und Netzersatzanlagen. Einen funktionstüchtigen Bunker gibt es derzeit nicht. Im Ernstfall gebe es Sicherheitskonzepte, wie bestimmte Bevölkerungsschutzleuchttürme. „Die Stadt ist als untere Katastrophenschutzbehörde gesetzlich verpflichtet, die potenziellen Katastrophengefahren zu untersuchen und die notwendigen vorbereitenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Gefahren durchzuführen“, sagt Schmidt.
Eine entsprechende Daseinsvorsorge ist eine der zentralen Pflichtaufgaben der örtlichen Verwaltung im Katastrophenfall. Angesichts der aktuellen finanziellen Haushaltslage der Stadt Wolfsburg wird bei der Ausarbeitung des „Masterplans 2050“ genau darauf geachtet werden müssen, wie die Haushaltsmittel sorgfältig eingesetzt werden können. „Dabei sollen künftige Investitionen im Bereich der Gefahrenabwehr betrachtet werden“, sagt Schmidt. Eine solche Investition sollte zunächst der Bau einer zweiten Feuerwache sein. Doch dann wurde Geld für die Planung im Haushaltsentwurf gestrichen und der Masterplan forciert.Sollte der Katastrophenfall eintreten, ist es wichtig, dass auch die betroffenen Bewohner wissen, was sie erwarten kann. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat hierzu einen Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen veröffentlicht. Wichtig sei vor allem, auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Die Notfall-Informations- und Nachrichten-App (NINA) vom BBK enthält Informationen vom Deutschen Wetterdienst oder aktuelle Pegelstände der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Der Ratgeber weist auch darauf hin, dass die sogenannte Hausapotheke regelmäßig kontrolliert werden sollte, ob die Medikamente noch haltbar sind.
Dazu gibt es eine persönliche Checkliste, was im Haushalt vorhanden sein muss, damit Betroffene mehrere Tage zu Hause überleben können. „Ziel muss es sein, zehn Tage ohne Einkaufen überstehen zu können“, heißt es in der Broschüre des BBK. So sollten 20 Liter Getränke vor Ort sein. Die Faustregel ist zwei Liter pro Tag und Person. Dazu kommen 3,5 Kilogramm Getreideprodukte (Brot, Kartoffeln, Nudeln, Reis), 4 Kilogramm Gemüse, 2,5 Kilo Obst, 2,6 Kilogramm Milchprodukte sowie 1,5 Kilo aus der Kategorie Fisch, Fleisch, Eier oder Volleipulver.