Zwar sei der Leerstand in Vorsfeldes Altstadt generell noch kein größeres Problem, erklärte eine Mitarbeiterin der Wolfsburger Wirtschaft und Marketing GmbH (WMG) auf der Sitzung. Aber es gebe zum Beispiel drei nicht vermietete Geschäfte in der Handwerkergasse und vereinzelte Leerstände. Der Mietzuschuss könne dort Abhilfe schaffen. Vor allem könne aber frühzeitig negativen Tendenzen und Schwächen entgegengetreten werden. Voraussetzung sei aber ein überzeugendes Konzept des Gewerbegründers. Nur dann könne auch ein Mietzuschuss gewährt werden.
Die Regelungen müssten so geschaffen sein, dass Vorsfelde auch davon profitieren könne, betonte Ortsbürgermeisterin Sandra Straube (PUG). „Was wir nicht brauchen, wäre der zwölfte Friseur in der Altstadt“, sagte sie. Darauf legte auch der CDU-Fraktionssprecher Michael Metz wert. Wobei er auch zu bedenken gab, dass die Förderung natürlich auch eine Besserstellung gegenüber alteingesessenen Händlern sei und auch die Frage im Raum stehe, wie überhaupt die Kriterien gefasst sind, sodass es nicht im Nachgang zu juristischen Streitigkeiten kommt, weil ein Konzept abgelehnt wurde. Grundsätzlich waren sich aber alle Ortsratsmitglieder aber einig, dass der Versuch unternommen werden soll. Daher wurde die Vorlage auch unverändert vom Ortsrat einstimmig beschlossen.
Außerdem hat sich die Stadt im Vorfeld von anderen Kommunen, die bereits Erfahrungen mit solchen Projekten gesammelt haben, die Richtlinien zuschicken lassen. Daraus wurde dann wiederum die eigene Richtlinie für die Förderung entwickelt.
Neben einem überzeugenden Konzept, um an die Förderung zu gelangen, gibt es noch weitere Kriterien, die bei der Entscheidung über eine Förderung mit einbezogen werden. So muss es sich um eine wirtschaftliche Neunutzung eines Ladenlokals in den Altstädten von Vorsfelde und Fallersleben handeln, darunter fallen kein Unternehmensnachfolgen. Bestimmte unerwünschte Ansiedlungen sind von vorneherein ausgeschlossen. Bedingung ist auch, dass die Mieten sich im ortsüblichen Rahmen bewegen.
Insgesamt stehen für 2024 und 2025 jeweils 10.000 Euro Fördermittel durch das Bundesprogramm zur Verfügung. Wobei Fallersleben und Vorsfelde jeweils die Hälfe des Budgets bekommen. So könnten zum Beispiel zwei Ladenlokale einen Mietzuschuss in Höhe von 50 Prozent der Nettokaltmiete bekommen, wenn dieser maximal bei 417 Euro netto oder für sechs Monate maximal bei 2.500 Euro netto liegt. Damit wäre das Budget ausgeschöpft.
Der Zuschuss ist dabei auf die im Einzelhandelskonzept der Stadt Wolfsburg definierten Versorgungsbereiche der beiden Stadtteilzentren begrenzt. Das klingt alles recht kompliziert, daher will die WMG potenzielle Antragssteller beim Ausfüllen des Antrags unterstützen, um auch im Vorfeld eventuelle Fragen besser klären zu können. Nachdem der Antrag durch die WMG überprüft wurde, liegt das letzte Wort bei der Stadt Wolfsburg, die die Förderung endgültig bewilligen muss. Informationen, Bewerbungsunterlagen und notwendige Formulare werden später über die Projektseite www.wolfsburg.de/ziz bereitgestellt.
Gedacht ist der Mietzuschuss für kleinere bis mittlere Unternehmen. Gewährt wird der Zuschuss für die ersten sechs Monate des Mietverhältnisses oder ab Geschäftseröffnung zwischen dem 1. September 2024 und dem 31. August 2025, dem Ende des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte“. Dabei handelt es sich bei der Förderung für die Altstädte von Fallersleben und Vorsfelde um einen Feldversuch. Die Ergebnisse aus diesem Angebot wollen Stadt und WMG in eine Richtlinie zur Stärkung der Wolfsburger Innenstadt einfließen lassen. Dabei geht es dann vor allem um die Förderung von attraktiven Erdgeschossnutzungen sowie um hochschulnahe Ausgründungen, die Berücksichtigung finden sollen. Nicht geklärt ist bisher, ob es nach dem Ende der Förderperiode noch eine Anschlussunterstützung geben soll oder kann.
Das Konzept war in der zurückliegenden Woche auch in weiteren kommunalpolitischen Gremien, unter anderem im Ortsrat Fallersleben, ein Thema.