Um die Zeugenaussagen zu verstehen, klärte das Gericht zunächst die Familienverhältnisse. Der Angeklagte ist mit der Frau verheiratet, die vor der Hochzeit mit dem Geschädigten zusammen war. Das Paar hat drei Kinder, das Sorgerecht liegt bei der Frau. An dem Sonntag im November 2021 wollte der 40-Jährige mit seinem Bruder die Kinder zurück zur Mutter bringen.
Der Angeklagte erzählte, dass er in Westhagen war und seine Frau ihn angerufen habe. Sie habe erzählt, dass ihr Ex-Mann Stress machte. Daraufhin nahm sich der 30-Jährige ein Taxi und kam zum Laagberg. Der Ex-Mann soll ein Messer in der Hand gehabt haben, daraufhin kam es zur Schlägerei. „Ich habe ihm die Füße weggetreten“, räumte der Angeklagte ein. Er zeigte, wie er die Fäuste geballt hatte, und gestikulierte aufgeregt beim Erzählen – er wollte sogar aufstehen, um die Szene nachzustellen. Der Angeklagte hatte unter anderem auf den Kopf und den Brustkorb des Opfers eingeprügelt.
Der Geschädigte, der als einziger Zeuge aussagte, schilderte: Die Mutter wollte mit den drei Kindern in einen blauen Polo steigen, bei dem ein Mann am Steuer saß, und nach Westhagen zu ihrem Mann fahren. „Ich wollte nicht, dass meine Kinder nach 20 Uhr unterwegs sind. Sie mussten doch am nächsten Tag in die Schule“, so der Geschädigte vor dem Amtsgericht Wolfsburg. Der 40-Jährige habe sich vor das Auto gestellt. Da sei der 30-Jährige aus dem Taxi ausgestiegen, auf ihn zugekommen und habe ihn geschlagen. Der Geschädigte sei bis zu zehnmal geschlagen und dreimal getreten worden. Durch die Schläge wurde unter anderem das Nasenbein verletzt, auch ein großer Zeh war gebrochen. Die Frau war während der Prügelei mit den Kindern im Haus. Der Richter fragte, ob der Geschädigte ein Messer dabei hatte. „Nein“, sagte der Zeuge. Dann sagte die Verteidigerin: „Rufen Sie in der Woche auch an und fragen, wann die Kinder ins Bett gehen? Oder wollten Sie einfach Ärger machen? Warum haben Sie sich nicht einfach zurückgezogen?“ Sie fragte ihn auch, warum er nicht sofort in die Notaufnahme und zur Polizei gefahren sei. Der Geschädigte, der meistens mit verschränkten Armen im Saal saß, erhob die Stimme und erklärte: „Das Jugendamt hat mir geraten, zur Polizei und zum Arzt zu gehen.“ Bei dem Amt habe der Geschädigte am Montag angerufen.
Dem Angeklagten zufolge war das Klappmesser, das der Geschädigte hatte, braun und 20 Zentimeter lang. Die Verteidigerin fragte den Geschädigten noch einmal, ob er ein Messer dabei hatte. „Ich besitze kein Messer“, beteuerte dieser. Die Verteidigerin zog daraufhin ein braunes Klappmesser aus ihrer Tasche und überreichte dem Richter das mögliche Beweismittel in einem durchsichtigen Beutel. „Das Messer hat die Frau meines Mandanten im Gebüsch gefunden“, erklärte sie. Der Geschädigte sagte: „Da kann keine DNA von mir drauf sein.“ Mit dieser Wendung wurde der Geschädigte aus dem Zeugenstand entlassen. Richter, Verteidigerin und Staatsanwältin zogen sich zur Beratung zurück. Anschließend wurden alle Beteiligten in den Saal gebeten und der Richter teilte mit, dass das Verfahren eingestellt wird.