Nach dem Herunterladen speicherte der Angeklagte die Dateien auf verschiedenen Geräten. Bei der Durchsuchung am 31. März 2023 entdeckte die Polizei einen USB-Stick, eine SD-Karte, einen Laptop und verschiedene Telefone. Insgesamt sind in der Wohnung des Angeklagten acht Gegenstände sichergestellt worden. Dem Richter zufolge waren nicht auf allen Datenträgern Inhalte mit Kinderpornografie.
Der Angeklagte stammt aus Eritrea und lebte im Sudan. Da der Mann Arabisch spricht, übersetzte ein Dolmetscher. In seiner Heimat habe er die Schule besucht und seit 2017 wohne er in Deutschland. Seit Ende 2018 sei er berufstätig, momentan absolviere er eine Ausbildung. Dabei verdiene er 1.100 Euro netto. Dem Verteidiger zufolge habe der Angeklagte, der in Wolfsburg wohnt, eine Aufenthaltsgenehmigung.
Der 28-Jährige räumte den Besitz der kinderpornografischen Schriften ein. Die Aussage einer vorgesehenen Zeugin war somit nicht mehr nötig. Die Staatsanwältin wollte im Prozess sichergestellt haben, dass der Angeklagte nie wieder Kinderpornografie herunterlade oder besitze: „Die vielen Dateien zeigen eine eindeutige Präferenz. Hat er etwas unternommen, damit er sich dem Thema nicht wieder zuwendet?“, fragte sie den Verteidiger.
Dieser entgegnete, dass der Angeklagte „strukturierte Lebensverhältnisse“ habe, und erklärte: „Die Taten muss man im Kontext der Pandemie sehen.“ Diese sei, so die Staatsanwältin, zu diesem Zeitpunkt allerdings schon vorüber gewesen. Der 28-Jährige müsse sich einer Therapie unterziehen. „Auf diese Maßnahme sollte es herauslaufen, da sind wir Ihrer Meinung“, so der Verteidiger.
Für den Erwerb kinderpornografischer Schriften ist ein Strafmaß zwischen drei Monaten und fünf Jahren vorgesehen. Strafmildernd wirkte sich aus, dass der Angeklagte die Taten im vollen Umfang zugegeben hatte. Schwer wog allerdings die hohe Anzahl der Daten. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zusätzlich bestand die Staatsanwältin auf einer Geldstrafe in Höhe von 1.100 Euro, einer Gesprächstherapie und einem Bewährungshelfer, um die Therapie zu gewährleisten. „Unter den Taten leiden Kinder, und darum muss sichergestellt werden, dass der Angeklagte davon ablässt, sich solche Daten wiederzubeschaffen.“
Der Verteidiger hielt sich kurz: „Der Antrag der Staatsanwaltschaft ist angemessen.“ Vor dem Verlesen des Urteils sagte der Angeklagte: „Ich habe Fehler gemacht und dafür entschuldige ich mich.“ Der Vorsitzende des Amtsgerichts verurteilte den 28-Jährigen zu neun Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Geldstrafe wird an die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen gespendet. Auch bezüglich der Bewährungshelfer und der Therapie folgte der Richter dem Antrag der Staatsanwältin. „Die erhebliche Anzahl an Bildern und Videodateien ist für die Strafe maßgeblich, vor allem da manche Daten den sexuellen Missbrauch zeigen“, so der Richter. Eine Gesprächstherapie zur Aufarbeitung der sexuellen Präferenzen müsse erfolgen. Die Dauer der Therapie sei noch festzulegen.