Demnach habe es in Niedersachsen im Jahr 2023 insgesamt 39 Taten gegeben. Das entspricht einem Rückgang um 42,6 Prozent. Hierbei wurden 27 Taten vollendet, bei zwölf handelte es sich um Versuchstaten, ohne dass Beute erlangt werden konnte. Dieser positive Trend habe sich aktuell für 2024 mit 17 Taten (zwölf Vollendungen, fünf Versuche) fortgesetzt. In der Stadt Wolfsburg war es dagegen weder 2023 noch bislang 2024 zu solchen Straftaten gekommen. Im Jahr 2022 hatte es zwei vollendete Taten gegeben. Im Jahr 2021 war es eine. 2020 waren zwei Sprengungen im Versuchsstadium geblieben.
Die Polizei in Niedersachsen hatte nach den Taten den sogenannten 5-Punkte-Plan als ganzheitlichen Bekämpfungsansatz umgesetzt. „Er besteht aus einer engen Verzahnung von Ermittlungen, Einsatzbewältigung, Auswertung und Analyse, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention“, erläutert Max-Frederik Röhr, zuständig für Presse und Öffentlichkeitsarbeit beim Niedersächsischen Innenministerium, auf WAZ-Anfrage. Zur Bündelung von Informationen und dem Erkennen von Tatzusammenhängen wurde im Landeskriminalamt Niedersachsen zudem eine „Task Force Geldautomaten-Sprengungen“ eingerichtet.
Neben den Maßnahmen der Polizei hätten aber auch die Banken und Sparkassen, eine Rolle beim Zurückdrängen dieser Straftaten gespielt. So wurden unter anderem unterschiedliche Schutz- und Sicherheitstechniken an oder in Geldautomaten verbaut. Das Sicherheitsniveau an den Automaten sei in den Jahren 2023 und 2024 deutlich gestiegen, so Röhr. Was genau diese Maßnahmen im Einzelnen sind, da lassen sich Banken nicht in die Karten schauen.
„Ein mit der Sprengung von Geldausgabeautomaten untrennbar verbundener Schwerpunkt, den die Polizei Niedersachsen in der organisierten Kriminalität-Bekämpfung zusätzlich bewegt, ist der Einsatz illegaler Pyrotechnik“, berichtet Röhr. Bei den Sprengstoffen hätte es sich vorwiegend um Gemische gehandelt, die aus Pyrotechnik der Kategorie drei und vier bestanden hätten. Für den Umgang mit solchen Pyrotechniken sind in Deutschland besondere Genehmigungen und „Befähigungsscheine“ nötig, da sie einen hohen Gefährdungsgrad aufweisen. Zu Feuerwerk der Kategorie 3 wird Pyrotechnik gezählt, bei denen Zuschauer mindestens einen Abstand von 25 Metern einhalten müssen. Die nächst höhere Stufe ist Feuerwerk der Kategorie 4, die nur im professionellen Bereich zum Einsatz kommt und unter der Bezeichnung „Industriefeuerwerk“ in der Öffentlichkeit geläufig ist. Frei verkäuflich sind in Deutschland nur die Stufen F1 (Kleinstfeuerwerk) und F2 (Kleinfeuerwerk).
Wie die Ermittlungen ergaben, hätten die Täter vorwiegend Sprengstoff der „Marke Eigenbau“ benutzt. Aus Feuerwerken mit hohem Gefährdungsgrad seien sogenannte ‚Sprengpacks‘ hergestellt worden, um die Geldautomaten in die Luft zu jagen. „Sprengungen zu anderen Zwecken als dem Diebstahl von Bargeld aus Geldautomaten wurden in Niedersachsen bisher nur in Ausnahmefällen festgestellt“, berichtet Röhr.