„Wir wollen den Ball der Verwaltung aufnehmen und das Thema weiter voranbringen“, sagte Huhnholz. Dessen Optimismus wollten die andere Ortsräte aber nicht teilen. „Die Information der Verwaltung ist doch ein dreiseitiges Nein. Haben wir das Gleiche gelesen?“, fragte Georgios Kitsios (SPD). Tatsächlich führt die Verwaltung in ihrer Antwort einige Hürden auf, die vor einer Inbetriebnahme einer Gastronomie auf dem Klieversberg genommen werden müssten.
Zunächst macht aus Verwaltungssicht keinen Unterschied, ob die Gastronomie am angefragten Standort, das Café ist zwischen Porschehütte und Mahnmal geplant, temporär oder dauerhaft ist, für beide gelte, dass sie im Außenbereich nur nach einem durchlaufenen Baugenehmigungsverfahren zulässig sind. Im Flächennutzungsplan ist der Standort nämlich als Fläche für Wald beziehungsweise Grünfläche gekennzeichnet und die Standortumgebung als „kulturelle Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ gekennzeichnet. Auch aus der Nutzung Porschehütte ließe sich nichts ableiten, dass eine gastronomische Nutzung auf der benachbarten Fläche rechtfertigt.
Die Verwaltung kommt zu folgendem Ergebnis: „Das Vorhaben verstößt als ‚sonstiges Vorhaben‘ gegen die Vorgabe des Flächennutzungsplans. Es erscheint unwahrscheinlich, dass die dem Vorhaben entgegenstehen Aspekte durch eine temporäre Aufstellung begegnet werden kann. Hierzu müsste eine detaillierte Prüfung zum Beispiel durch eine Bauvoranfrage mit konkreten Aussagen zur geplanten Ausführung unter Beteiligung interner wie externer Fachbehörden erfolgen.“ Zudem führt die Verwaltung an, dass Gaststätten laut eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster in der Regel keine privilegierten Vorhaben sind und damit nicht vom Flächennutzungsplan abgewichen werden kann. „Das Vorhaben ist grundsätzlich antragspflichtig“, lautet dann auch das Fazit der Prüfung durch die Verwaltung.
Innerhalb eines Baugenehmigungsverfahren müssten neben den eigentlichen Anforderungen an das Gebäude auch noch andere Aspekte geprüft werden. Dazu gehört die Zuwegung zum Gebäude und auch die Entwässerung. Zudem müsste eine ausreichende Zahl von Stellplätzen nachgewiesen werden. Wenn Alkohol ausgeschenkt wird oder mehr als zehn Sitzgelegenheiten vorhanden sind, müssten grundsätzlich auch Toiletten vorhanden sein. Eine Möglichkeit, die Ansiedlung von Gastronomie zu ermöglichen, wäre die Aufstellung eines Bebauungsplans, doch auch für den müssten diese Fragen beantwortet werden, zudem kämen noch verschiedene umweltrelevante Themen hinzu.
Aus Sicht der Verwaltung müsste jetzt zunächst geklärt werden, ob es einen Gastronomen gibt, der einen Betrieb in dieser Lage übernehmen möchte, um dann die Themen im Planungs- und Bauordnungsrecht zu klären. Als Alternative könnten auch mit den Eigentümern der vorhandenen Immobilien geklärt werden, ob sie sich eine Koppelung ihres kulturellen Angebots mit einer untergeordneten Gastronomie vorstellen könnten.
Die PUG will jetzt mit ihrer Anfrage erreichen, dass sich interessierte Gastronomen über ein Interessenbekundungsverfahren auf der Homepage melden können. Im nächsten Schritt sollte die Verwaltung mit dem beteiligten Eigentümer in Kontakt treten. Über eine Bauvoranfrage könnte dann laut Huhnholz geklärt werden, ob ein Projekt realisierbar wäre. Um die nötige Expertise zu haben, solle zudem die WMG mit ins Boot geholt werden.
Ortsbürgermeister Sabah Enversen (SPD) warnte hingegen davor, Hoffnungen auf eine schnelle Lösung zu wecken. „Die Verwaltung hat sehr deutlich gemacht. Dass es keine Entscheidung ist, die Hoppla-Hopp getroffen werden kann“, sagte er. Der gesamte Ortsrat wolle eine Gastronomie auf dem Klieversberg, man stehe aber jetzt vor einem heiklen Prozess und dieser werde sich sicherlich länger und über mehrere Jahre hinziehen, das ganze Projekt sei eben keine Kleinigkeit.
Eine Gastronomie hat es auf dem Klieversberg bereits gegeben. Das alte Waldcafé im Volksmund „Café Mückenstich“ war 1970 abgebrannt. Bereits vor zwölf Jahren hatten CDU, SPD und PUG parteiübergreifend einen Anlauf genommen, das „Café Mückenstich“ wiederzubeleben. Im Jahr 2012 war die Stadt Wolfsburg beauftragt worden zu prüfen, ob ein Neubau möglich sei. Es fand sich aber kein Investor.