Der Grund: Die Auszahlung erfolgte noch nach der alten Regelung. Das Unternehmen erklärt aber, dass sie nach der neu ausgehandelten hätte abgerechnet werden müssen. Darüber informierte das Unternehmen die Beschäftigten in einem Brief, der im Januar bei ihnen eintraf.
Im Anschreiben des Personalbereichs heißt es: „Der überwiesene Betrag übersteigt ihren Anspruch nach der Neuregelung. Die Differenz wird zurückgefordert.“
Jubiläum im Januar hatte wohl eine mittlere dreistellige Zahl an Mitarbeitern, heißt es aus Unternehmenskreisen. Rund zwei Drittel der Jubilare sollen den Brief erhalten haben. Das andere Drittel wird sich wohl eher freuen, da ihnen mehr Geld als Prämie zusteht, als sie mit der Entgeltüberweisung noch nach der alten Regelung im Dezember bekommen haben.
Zum Hintergrund: Die Neuregelung sieht einheitliche Prämien für alle vor. Für 25 Jahre gibt es einen Festbetrag von 6.000 Euro und für 35 Jahre 12.000 Euro. Die alte Regelung sah das 1,45-fache Monatsentgelt für 25 Jahre und das 2,9-fache Monatsentgelt für 35 Jahre vor. Von der Neuregelung profitieren also vor allem die unteren Lohngruppen. Auch Teilzeitbeschäftigte ziehen aus ihr einen Nutzen, weil auch sie die volle Summe bekommen. Höhere Entgeltstufen, wiederum müssen mit weniger zufrieden sein.
Die jetzt Betroffenen haben nach Erhalt des Briefes auch Rat bei der IG Metall gesucht. Was ein Sprecher der Gewerkschaft auf Anfrage bestätigt. „Uns sind entsprechende Fälle um den Jahreswechsel bekannt, in denen das Unternehmen nun Rückzahlungsforderungen stellt. Einzelne Kolleginnen und Kollegen haben sich bereits beratend an die IG Metall gewendet. Wir prüfen derzeit die Sachverhalte“, erklärt dieser.
Der Sprecher weist aber auch darauf hin, dass Volkswagen die Jubiläumsprämie ursprünglich komplett streichen wollte und erst mit der Tarifeinigung Ende Dezember eine neue Regelung vereinbart wurde.
Und genau dieser späte Zeitpunkt der Einigung ist wohl auch die Ursache der ganzen Problematik. Erst am 20. Dezember hatten sich beide Seiten nach mehrtägigen Verhandlungen in einem Hotel in Hannover auf einen neuen Tarifvertrag einigen. Während der Verhandlungen, so haben es auch beide Seiten immer wieder im Nachhinein bestätigt, war es gar nicht klar, ob es auch zu einer Einigung kommen wird.
Die genaue Ausgestaltung der Jubiläumsprämie war also erst zu einem späten Zeitpunkt bekannt. Da es bei Volkswagen üblich ist, den Lohn am letzten Werktag des Monats zu überweisen und auch in Anbetracht der Weihnachtsfeiertage, ist es nicht unwahrscheinlich, dass schlicht die Zeit fehlte, die Neuregelung noch zu berücksichtigen.
Das hilft natürlich nicht denjenigen, die jetzt Geld zurückzahlen sollen. Daher ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Streit um die Rückzahlung ein Fall für die Gerichte wird. Die Fragen werden dann sein, wann ist die Beschäftigungszeit von 25 oder 35 Jahren vollendet und wie wirkt sich das auf die Zahlung der Prämie aus. Das Bundesarbeitsgericht hatte im vergangenen Jahr bei einem anders gelagerten Fall erklärt, dass es die Vollendung der Beschäftigungszeit mit Ablauf des Vortages eines Jubiläums als gegeben ansieht. Sprich am 31. Januar um 24.00 Uhr wären zum Beispiel 25 Jahre vollendet. Doch gilt dann noch die alte oder bereits die neue Regelung? Das müssten wohl die Arbeitsgerichte entscheiden.